Wechselkennzeichen in Österreich

Von dem die Deutschen lange träumten - wie die Autobahnmaut - konnten wir "Ösis" schon lange ein Lied davon singen, nämlich dem Wechselkennzeichen.

Aber auch da haben sich die Deutschen wieder einmal selbst übertroffen. Während wir im schönen Alpenland nur die gesamte Kennzeichentafel von einem auf das andere Fahrzeug umstecken (ist in einer Minute erledigt) haben die "Piefkes" eine typisch deutsche Lösung gefunden - ein wechselnder und ein feststehender Teil. Na ja, warum einfach, wenn es kompliziert auch geht? Und darum haben sie auch noch immer keine Autobahnmaut und müssen auch noch dafür blechen.


Nachdem ich ja als Österreicher in Österreich lebe (auch wenn ich in Deutschland geboren wurde) bin ich froh, dass bei uns der Amtsschimmel in dieser Frage zumindest nicht wiehert.


Aber nun zurück zum Thema.

Warum ist aber das Wechselkennzeichen für uns in Österreich so interessant? Gerade bei Zweitwagen, wie meinem Audi TT8N3, der nur in der schönen Jahreszeit - außerhalb der Winterreifenpflicht vom 15. April bis 1. November - bewegt wird, ist es finanziell reizvoll, sofern der Zweitwagen der höher motorisierte ist - wie bei mir 179 PS zu 102 PS (damals beim Seat Leon ST zu 86PS).

Aber warum?

  • man bezahlt nur für das höher motorisierte Fahrzeug die Versicherungsprämie und die motorbezogenen Steuern
  • mittels legalem Trick eines "Schattenkennzeichens", etwas Verwaltungsaufwand sowie geringen Kosten, kann das nicht benötigte Fahrzeug stillgelegt werden - und erspart sich somit in der Zeit der "Stilllegung" die höheren Kosten (sofern der Zweitwagen höher motorisiert ist). Man muss dazu nur einmalig zwei zusätzliche Nummerntafeln (21,- EUR für das neue Kennzeichen) zahlen. Beim Trennen des stillzulegenden Fahrzeuges vom Wechselkennzeichen wird dieses dann auf das "Schattenkennzeichen" umgemeldet. Dieses bleibt zusammen mit dem Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle und wird dort hinterlegt und das verbleibende Fahrzeug bekommt einen neuen Zulassungsschein (ist somit kein Wechselkennzeichen mehr). Im Frühjahr wird das "stillgelegte" Fahrzeug vom "Schattenkennzeichen" abgemeldet und zum laufenden Fahrzeug wieder hinzu gemeldet. Man erhält dann für beide Autos neue Zulassungsscheine mit dem Hinweis "Wechselkennzeichen". Wichtig ist nur, dass das "Schattenkennzeichen" nicht länger als 6 Monate unbenutzt ist, dann würde es verfallen und man müsste wieder 21,- EUR bezahlen.
  • ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden
  • in Kombination mit der digitalen Vignette können alle Fahrzeuge mit dem Wechselkennzeichen auf der Autobahn bewegt werden

 


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