Airbag Rückruf 69BT

Wie die (unendliche) Geschichte begann
Es war einmal vor lange, langer Zeit, da musste ich in der AutoBild-Klassik 02/2020 (vom 16.01.2020) auf Seite 74 lesen, dass man seit geraumer Zeit von Problemen mit Takata-NADI-Airbags (non-azide propellants) wusste. Diese Airbags wurden bei vielen Autos und auch beim Audi TT8N verbaut.

Im Artikel der AutoBild Klassik gab sich Audi damals, so wie zum Beginn dieser „Unendlichen Geschichte“, etwas bedeckt  - was ja auch nichts Neues ist.

Aus meiner Sicht ist Audi eine gendergerechte Sprachregelung a la "Audianer_innen" wichtiger als die transparente Kommunikation mit seinen Kunden/innen - sprich gegenüber meiner Person (Anmerkung am Rande: persönlich bin ich ja gegen das Binnen-i, weil damit noch mehr verdeutlicht wird, dass Frauen stets nur Zweite sind, weil an erster Stelle immer das Maskulinum steht).

Aber nun zur Sache - in medias res, wie der alte Lateiner sagt.

Bis Mitte 2020 wussten die Medien nicht so richtig bescheid, wie in Österreich und Deutschland mit der Airbag-Problematik umgegangen wird und ein aussagekräftiges Statement, damit dies nun endgültig geklärt wäre, fehlte auch lange Zeit von Audi - was nicht unbedingt vertrauenserweckend ist, wenn man so an die Anfangstage des TT8N ("Blanke Nerven an der Donau", Der Spiegel, 24.01.2000) zurückdenkt (siehe dazu YouTube-Video von "Comentarios Audi TT" ab 01:07).

Mittlerweile ist dieser Punkt und auch die offene Frage des Airbags abgehakt und der Rückruf 69AE ist nicht nur auf der Webseite des KBA einsehbar, sondern auch im Safety Gate der Europäischen Kommission (Meldung A12/00849/20, 30.06.2020) und er scheint, was man so in den Foren liest, vereinzelt etwas holprig abzulaufen.

An dieser Stelle muss ich beiläufig anmerken, dass die Audi AG schon seit dem 21.10.2019 über die Airbag-Problematik informiert war und die ersten Defekte mit dieser Art von Airbag bei anderen Herstellern schon 2009 von der NHTSA (RMISC-19E080-3047) dokumentiert wurden. Also kam das Desaster nicht ganz ohne Vorankündigung. Eine Häufungen an Unfälle mit dieser Airbag-Type, vier an der Zahl bei anderen Herstellern, wurden durch die NHTSA für das Jahr 2019 festgehalten.

Aufgrund der Informationen durch den Takata Nachfolger startete Audi dann den Rückruf 69AE in Australien am 07.01.2020.


Und wenn man der australischen Webseite "IsMyAirbagSafe" sowie dem AutoBild Klassik Artikel trauen darf, dann haben Takata-Airbags weltweit immerhin 29 Todesopfer und über 320 Verletzte auf dem Gewissen (siehe FCAI) - und daher wäre es für die Automobilindustrie etwas an der Zeit, nicht nur bei der Produktion, dem Verkauf und dem Einstreichen fetter Gewinne global zu denken, sondern auch bei entsprechenden sicherheitstechnischen Maßnahmen.

Während es in Deutschland  seit Anfang Juli 2020 einen offiziellen KBA-Rückruf gab und den Fahrzeughaltern schon die ersten Briefe ins Haus flatterten dauerte es noch rund zwei Monate bis man auch in Österreich tätig wurde - wie sagt der Österreicher: kumm' i heid ned, kumm' i morgen.

Im September kam dann auch der Rückruf 69AE, rund ein halbes Jahr nach meinem Airbagtausch, für meinen Audi TT8N3 per Post daher. Audi wäre ja für mich nicht Audi, wenn alles beim ersten Mal sofort klappt und so kam es dann fast 18 Monate später zu einem veränderten Rückruf 69BT und einer Erweiterung mit dem Kürzel 69CJ.


Die Informationen im damaligen Rückrufschreiben 69AE brachten eigentlich nichts Neues, was ich nicht schon längst wusste. Insbesondere der Wortlaut war sehr ähnlich mit der Korrespondenz, die ich vorher schon von Porsche Austria bzw. Audi erhalten hatte.

Was mich dabei irritiert ist, dass man im ersten Rückrufschreiben 69AE noch einen fertigungsbedingten Mangel anführt (Zitat): 


und ein Jahr später steht dann ganz was anderes im Folgeschreiben 69BT (Zitat):



Liebe Audi AG bzw. Porsche Austria, man hat mich nicht vor einem Jahr über die alterungsbedingte Funktionsbeeinträchtigung des Fahrerairbags informiert, sondern über einen fehlerhaft produzierten Gasgenerator. Es wäre schön und auch etwas vertrauenserweckender, wenn man sich mal festlegen könnte was der eigentliche Mangel ist.

Und vielleicht deklariert Audi bzw. Porsche Austria, wie der Lebensmittel-Einzelhandel, das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) von Airbags, so wie es früher auch im Serviceheft stand. Denn, wenn die Airbags, wie im Rückrufschreiben 69BT angeführt altern, dann könnte sich mitunter herausstellen, dass mein „nicht frischer“ Airbag nach 16 Jahren auch schon wieder abgelaufen ist.

 Erst mit dem Schreiben zum Rückruf 69BT und der dazugehörigen TPI 2062055/2 wurde klar, welche Strategie Audi bei der Reparatur verfolgt. Nicht den Austausch des kompletten Airbag-Moduls 8N0880201, sondern nur mehr den Tausch des Gasgenerators - also eine Low-Cost Lösung, mit all ihren Risiken, wie Beschädigungen beim Tausch etc. und dies, obwohl der entsprechende Reparaturleitfaden, auf den die erwähnte TPI verweist, ausdrücklich verbietet, dass einzelne Teile am Airbag geöffnet oder repariert werden - da weiß wieder einmal nicht die rechte Hand, was die linke tut.

Interessant ist ebenso, dass sich die Schreiben bezüglich 69BT bzw. 69CJ in Deutschland und Österreich unterscheiden. Während in Deutschland eine Zeitdauer von 1 Stunde für den Austausch vorgesehen ist, schlägt man in Österreich noch eine halbe Stunde drauf. Dafür bekommt man aber die TopCard im Wert von 111,- EUR als Entschädigung und die Deutschen schauen durch die Finger - 1:0 für Österreich, sozusagen ein automobiles Cordoba.

Aufgrund meiner Nachforschungen im Januar 2020 und aus einem Gespräch mit einem Maschinenbauer aus dem Auomobil-Zulieferbereich (laut ihm war man angeblich auf der Suche nach noch vorhandenen Maschinen zur Herstellung für die Blechdose des Gasgenerators) wusste ich schon Anfang Februar 2020, dass das Problem vermutlich nicht so schnell zu lösen sein wird, was ja das Rückrufschreiben im September 2020 auch bestätigte, und dass mir meine Gesundheit etwas wert sein sollte, genaugenommen 906,46 EUR. Daher hatte ich mich damals auch frühzeitig entschlossen nicht ewig auf eine Lösung von Audi zu warten, sondern so schnell wie möglich den Airbag tauschen zu lassen - Man(n) weiß ja nie was passiert.

Insbesondere kaufte zu diesem Zeitpunkt Audi in Australien betroffene Fahrzeuge bereits zurück. Dem Damoklesschwert des Rückkaufes über dem Haupte meines TT8N3 wollte ich mich nicht aussetzen und weil ich dem Risiko des australischen Lösungsansatzes entgehen wollte, musste daher dringend ein Ersatz für meinen Airbag her. Nämlich ein „neuwertiger“ Airbag aus dem Audi-Traditions-Shop um ein "Schweinegeld", nämlich genau 729,47 EUR exklusiv Versand und Einbau (40 Arbeitseinheiten).

 Bei dem Gedanken stellten sich zwar bei mir alle Haare auf (welche schon sehr spärlich sind) und ich sah in meinem Sparstrumpf auch schon ein großes schwarzes Loch klaffen, aber wie heißt es so schön? Safety first.

Also auf und die Sau, sprich das Sparschwein, geschlachtet und über meinen Freundlichen einen neuen Airbag bestellt. Aufgrund, dass ein Sprengsatz verbaut ist, konnte ich den aber nur offiziell - was ich wegen der Dokumentation eh vor hatte - nur über eine Fachwerkstätte beziehen und ließ diesen am 05.03.2020 verbauen.


Die Option sich ein Airbag-Modul bei Audi zu besorgen war dann zwischenzeitlich Geschichte, da das Ersatzteil einige Zeit lang nicht mehr verfügbar war. Bezüglich der geänderten Ersatzteilsituation äußerte sich damals der Audi-Tradition-Shop auf eine spätere Nachfrage meinerseits wie folgt:


"Leider haben wir die von Ihnen gesuchte Airbag-Einheit mit der Teilenummer 8N0 880 201 nicht in unserem Bestand. Auch ergab die Prüfung weiterer Quellen keine Verfügbarkeit."

Mittlerweile ist aber wieder ein Airbag-Modul 8N0880201 um 729,47 EUR inkl. MWSt. aufgetaucht (Stand 11.08.2021). Wie viele schlussendlich nun am Lager liegen ist aber Audis "dirty secret". Die Frage ist auch, welches Produktionsdatum steht am Gasgenerator? Auch hier macht Audi ein Geheimnis daraus, wie die Amerikaner um Area 51, denn das Foto der Rückseite des angebotenen Airbags ist auf der Webseite so was von unleserlich.


Audi Tradition hatte mir damals bei der Bestellung bzw. meiner Audi-Werkstätte mitgeteilt, dass dieser Ersatz-Airbag 2014 bzw. 2016 produziert wurde. Jedoch stellte sich einige Zeit später, nach dem bereits erfolgten Austausch, beim Schreiben dieses Beitrages heraus, dass der Gasgenerator aus dem Herstellungsjahr 2006 war und nur ein ominöser Aufkleber das Jahr 2014 trägt.


Eine diesbezügliche Antwort von Audi an die Werkstätte (mir wurde jegliche Auskunft verweigert), hinsichtlich dem abweichenden Datum, lautete - und dies muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
 

Mich würde interessieren, was Audi Tradition unter frisch versteht? Ist 2014 bzw. 2016 im Jahr 2020 noch immer frisch, insbesondere, wenn dann auch noch  2006 drauf steht? Wie frisch ist noch ein Gasgenerator aus 2006, wenn die aus 2000 schon gealtert sind?

 Eigentlich sollte sich wegen dem aktuellen Rückruf die Frage nach einem Ersatzteilkauf sowieso nicht mehr aufdrängen. Trotzdem bleibt im Raum stehen, warum man keine anderen Airbags als 8N0880201 verbauen kann, oder wo kriege ich noch ein Ersatzteil her, wenn ich zum Beispiel doch einen benötige (Unfall) und die Teile bei Audi Tradition wieder einmal nicht erhältlich sind?

Audi hat meines Erachtens mit der jetzigen Reparaturlösung, nur den Gasgenerator zu wechseln, die Chance vertan eine Ersatzteilbevorratung für ältere Fahrzeuge zu schaffen. Zukünftig werden wahrscheinlich TT8N, die in einen Unfall mit Auslösung des Fahrer-Airbags verwickelt sind, zu Totalschäden.

 Die Alternative wäre zumindest der Kauf eines gebrauchten Airbags von Autoverwertern, wie z. B. aus den Niederlanden, was natürlich ein gewisses Risiko birgt (und aus deutscher Sicht rechtlich nicht ganz sauber ist). Die Kosten wären aber dafür um ein Vielfaches geringer als bei Audi, aber ich würde eher davon die Finger lassen, denn schlussendlich fehlt oftmals der genaue Nachweis, wann der Gasgenerator gefertigt wurde, und später auch der Vermerk im ElsaWin, der aber laut amerikanischen Dokumenten (Audi Dealer Communication 69AE_DLR_ADV) zwingend erforderlich wäre.

Grundsätzlich weiß man nicht mit Sicherheit, ob das Modul nicht doch vom Rückruf betroffen wäre - dies zeigt auch der nachgereichte Rückruf 69CJ.

Im NHTSA Recall 21V-470 (23.06.2021) wurde nämlich die Gruppe der betroffenen Fahrzeuge ausgeweitet (Rückruf 69CJ). Ebenso sind in diesem Dokument nun die Abhilfemaßnahme im Groben angeführt. Es kommt laut diesem Report ein neu entwickelter Gasgenerator mit Guanidiniumnitrat (GuNi) als Treibmittel zum Einsatz. Diese Information deckt sich auch mit der entsprechenden TPI 2062055/2, die nun im erWin seit 21.07.2021 vorliegt (rund 9 Monate nach Zulassung des Gasgenerators).

Nach einem Jahr des letzten Rückrufschreibens war das spannende dritte Quartal 2021 da, indem der Austausch der Airbags mit dem Rückruf 69BT bzw. 69CJ läuft - nur nicht für mich, trotz Schreiben.
Und seit Monaten warte ich von Porsche Austria auf eine Rückmeldung bezüglich einer etwaigen Kostenbeteiligung bzw. Kulanzregelung des Airbag-Tausches.

Die einzigen Reaktionen seitens Porsche Austria mir gegenüber waren das erste Schreiben deren Rechtsanwaltkanzlei, mit der Bitte um Geduld und dem Hinweis, dass für den Verkauf eigentlich die Werkstätte verantwortlich wäre, sowie das zweite Schreiben, indem sie anmerkten, dass sie sich nicht beteiligen, weil ja nur der Gasgenerator getauscht wird und nicht das ganze Modul - ich also eine Fleißaufgabe gemacht habe (Lehrer lieben Fleißaufgaben). Aber wie bereits erwähnt, laut Reparaturleitfaden, auf den die TPI verweist, dürfte der Gasgenerator eigentlich nicht getauscht werden und ich frage mich, ob Audi seine eigenen Unterlagen überhaupt kennt?

Beim letzten Werkstatttermin im September 2021 wurde mir dann von Annahmemeister meiner Werkstätte noch mündlich mitgeteilt, dass diese derzeit nichts unternehmen soll/darf - auch nicht den Gasgenerator beim alten Modul wechseln, welcher ja noch bei ihnen im Lager liegt.

 Und jetzt im Januar 2022, nach dem ganzen Hick-Hack, bekomme ich ein Erinnerungsschreiben, dass ich den Gasgenerator endlich tauschen lassen soll und ich Depp dachte, dass ich dies schon längt getan hätte. Aber vielleicht ist auch der "nicht frische" schon gealtert, stammt ja auch aus 2006 und im unten stehenden Schreiben steht ja nichts von einem Fertigungsproblem, sondern, dass die Problematik alterungsbedingt ist. Und jetzt meine etwas naive Frage an dieser Stelle: was ist mit dem Beifahrer- und den Seitenairbags, altern die nicht?


Ich habe es aufgegeben persönlich mit Audi diesbezüglich zu kommunizieren, denn man dreht sich sowieso nur im Kreis, wie bei einem Ringelspiel. Schlussendlich soll das Gericht Ende März 2022 dies entscheiden, wenn nicht noch Wunder geschehen - aber bei der geballten Kompetenz, auf der Seite von Audi, habe ich da keine so großen Hoffnungen mehr.

Dies beweist ja schon die Frage seitens Audi, im Zuge eines angestrebten Vergleiches, ob man bei meinem „nicht frischen“ Airbagmodul aus 2006 den Gasgenerator durch das neue Ersatzteil überhaupt ersetzen kann? Und ich frage mich, wie kann man sowas als Hersteller nicht wissen?

Eigentlich müsste ich die Chuzpe haben und mit dem Rückrufschreiben 69BT in die Werkstatt fahren, denn laut TPI 2062055/2 wird ja nur nach dem Hersteller "Takata" gesucht und nicht auf das Datum des Gasgenerator geschaut. In der TPI steht nur "eines bestimmten Fertigungszeitraumes", welches nicht näher spezifiziert ist und weiters wird in der TPI auf Seite 4 nur auf den Produktionszeitraum 1997 bis 1999 des Fahrzeuges verwiesen - und beides würde ich nach dem jetzigen Stand erfüllen.

Die Gasgeneratoren von Takata müssten eigentlich baugleich sein, nur der von 2006 hat schon den verbesserten Fertigungsprozess durchlaufen und das restliche Modul (Sack, Pralltopf etc.) ist meines Wissens dabei gleich geblieben - wo ist nun da das Problem?

Vermutlich bin ich mittlerweile für Porsche Austria und der Audi AG eine "persona non grata" - aber dies ist mir egal, mir geht es in erster Linie um meine Gesundheit, Gerechtigkeit und um Information und erst in zweiter Linie um das Geld (wäre aber doch schön, wenn wieder etwas in die Kasse gespült wird).

Und so unter uns gesagt, auch Audi steht bei mir nicht besonders hoch im Kurs und ich werde mir zukünftig sicher kein überteuertes Fahrzeug von denen kaufen. Mein sauer verdientes Geld kann ich auch auf andere Weise ausgeben - gemäß den 68er Jahren: „Sex, Drug and Rock‘n Roll“.



Was ist eigentlich das Problem der Airbags?
Laut dem Safety Recall Report 19E-080 (03.12.2019) von TK Group LLC an die NTHSA liegt das Problem der betroffenen Airbags an einer mangelhaften Versiegelung des Gasgenerators (Inflators), der somit Feuchtigkeit aufnehmen kann:

"The suspect range is a series of Takata NADI inflators from the start of production of this component until a design change and process improvement was fully implemented to the foil seal tape which more effectively prevented moisture Ingress".

Dies führt zur einer Veränderung  des Treibmittels, insbesondere durch klimatische Bedingungen (feucht-warm). Welche Faktoren, neben der Feuchtigkeitsaufnahme, schlussendlich zum Versagen führen oder das Versagen, wie Schwankungen im Herstellungsprozess, klimatische Bedingungen oder Vibrationen, unterstützen können ist laut diesem Dokument aber noch nicht restlos geklärt:

"Based upon the investigation to date, the potential for such abnormal deployment may require or be exacerbated by other factors, including manufacturing variation, climatic conditions, vibration, specifics of vehicle applications or other variables not fully understood".
  • Was mir etwas Sorgen bereitet ist, dass der TT8N oftmals, wie auch in meinem Fall, nur als "Sommerfahrzeug" genutzt wird und mitunter einige Zeit in den feucht-kalten Monaten herumsteht und die Klimaanlage den Fahrzeuginnenraum dann wieder trocknet - zumindest bei mir.
  • Könnte es nicht auch passieren, dass durch ein technisches Gebrechen (z. B. nachgerüsteter undichter Heckspoiler - Nachrüstmaßnahme 5J1 - oder nach einem Scheibentausch und fehlerhafter Abdichtung) eine abnormale Menge an Feuchtigkeit in den Innenraum kommt (ein extremes Beispiel ist auf motor-talk.de zu finden)?
  • Darüber hinaus werden auch Roadster-Besitzer (TT 8N9) mitunter von nassen Bodenteppichen geplagt, weil der Abfluss eine geniale Ingenieursleistung war und nicht selten mit Problemen behaftet ist, wie man im Internet sieht.
  • Und weiß ein jeder von uns, der Dritt- oder Viertbesitzer ist, über die Historie und Feuchtigkeitsprobleme seines TT8N genau bescheid?
Führen die oben genannten Punkte nicht eventuell zu solchen klimatischen Bedingungen, die das Problem verstärken?

Interessant ist, wie bereits eingangs erwähnt, dass Audi bzw. Porsche Austria im Rückrufschreien 69BT nicht die Fehlerhaftigkeit (wie im Schreiben 69AE), sondern einen alterungsbedingten Grund anführt. Wird der Austausch der Airbags zukünftig wieder nach einer gewissen Zeitspanne vorgeschrieben? Was kommt noch auf uns zu?

Eigentlich ist das Schreiben 69BT fast wie die Büchse der Pandora.



Die Reaktion auf meine Fragen?
Wie waren aber die Reaktionen von Audi bzw. Porsche Austria, nachdem ich aufgrund des Artikels von AutoBild Klassik recherchiert und mich im Januar 2020 an Porsche Austria bzw. Audi gewandt habe?

Zumindest äußerlich keine. Mangelnder Informationsfluss, fast schon eine gewisse Form von Arroganz,  hat ja mittlerweile schon etwas Tradition bei Audi (Ölabstreifringe, Dieselskandal EA189… und im Jahr 2022 der Brand auf der Felicity Ace).
Bei Audi war vermutlich Anfang 2020 der Leidensdruck, bezüglich der NADI-Airbags Thematik, noch nicht so groß wie bei BMW, weil es ja laut Audi in ihren Fahrzeugen bis dato keine Zwischenfälle zu beklagen gab.

Aber bezieht man sich hier nur auf das Jahr 2019 bzw. 2020?  Und im Schreiben von Porsche Austria an das Verkehrsministerium am 18.02.2020 stand ja der Satz "[...] Audi kennt bislang keinen Vorfall weltweit, in dem bei einem Audi-Fahrzeug mit einem NADI-Gasgenerator der Airbag nicht auslegungskonform funktioniert hat [...]".

Für mich stellt sich die Frage, wie kann man sich da so sicher sein was in den letzten 20 Jahren vorher so abgegangen bzw. nicht aufgegangen ist? Wurde jeder verunfallte TT8N diesbezüglich von Audi in all den Jahren weltweit untersucht?
Wenn ich mir das YouTube-Video von "WYNAJMIJ MNIE" ansehen bin ich mir da nicht so sicher, denn der Airbag beim Audi TT 8N3 wurde nicht ausgelöst, während beim VW Golf 3 schon (siehe ab 00:16).


Ich persönlich kann auf jeden Fall nicht mit Sicherheit behaupten, dass in China keine Fahrräder umfallen, nur weil mir davon nicht berichtet wurde oder ich es nicht gesehen habe.

Wenn man sich an den Beginn des Audi TT8N zurückerinnert, dann war Audi damals auch nicht besonders dynamisch, was problembehaftete Thematiken betraf, wie das Nachrüsten von ESP und Heckspoiler. Damals dauerte es auch einige Zeit, bis die Einsicht vom Audi-Konzern kam etwas beim TT8N unternehmen zu müssen (Blanke Nerven an der Donau, der Spiegel 4/2000) - man darf nur hoffen, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.

Audi sind Pressemeldungen, wie das Sponsoring des FC Bayerns um 500 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahren vermutlich lieber als, dass einige tausende Autos in die Werkstätten oder sogar verschrottet werden müssen. Aber um 500 Millionen Euros hätte man aus meiner Sicht eine andere Reparaturlösung, wie das gesamte Airbag-Modul zu ersetzen, die auch zukünftig den Erhalt der „alten“ Fahrzeuge nach einem Unfall mit Auslösung des Fahrerairbags sichert, anstreben können.

 

Fakten & Zahlen
Wer damals aufgrund des AutoBild-Artikels hoffte, dass nur die Rechtslenker in Australien betroffen wären, wurde im Juli 2020 enttäuscht, denn der in der AutoBild-Klassik erschienene Artikel spiegelte meines Erachtens nicht die ganze Dimension wider, denn TK Global LLC hatte in Amerika am 03.12.2019 ein Rückrufdokument (Safety Recall Report 19E-080) bei der NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) für 1.400.000 Fahrzeuge in Amerika eingereicht, die mit NADI-Airbags ausgestattet sind, darunter auch Audi - und in Amerika hat man bekanntlich Linkslenker.

Laut diesem NHTSA-Dokument wurden von Takata weltweit insgesamt 4.450.000 NADI-Airbags, im Zeitraum vom 01.05.1995 bis zum 31.08.1999, für die verschiedensten Autohersteller, produziert.
Auf jedem Fall geht TK Global LLC  in diesem Rückrufdokument davon aus, dass eine Fehlerwahrscheinlichkeit von 1% vorliegt - das wären nach Adam Riese in Amerika 14.000 und weltweit 44.500 Autos die davon betroffen sein könnten bzw. sind.

Audi hat fast ein ganzes Jahr gebraucht (29.03.2021, RCLRPT-20V056-6524) um festzustellen, dass auch bei Ihnen 1% der möglichen Fahrzeug betroffen sein könnten - da waren wirklich geniale, rechenstarke Köpfe am Werk.
Und statistisch gesehen ist die Chance, dass mir ein solch fehlerbehafteter Airbag gehören könnte, 81.450 mal größer als ein österreichischer Lotto-Sechser - eigentlich fast schon ein Hauptgewinn. Aber für solche Berechnungen brauchen die dann bei Audi einen Supercomputer.

Im Rückrufdokument Safety Recall Report 20V-056 (31.01.2020, 20V056-1672) von Audi bzw. Volkswagen Group of America spielte sich die (un)endliche Geschichte wie folgt ab:
  • October 21, 2019: Audi receives information from supplier regarding field incidents with NADI inflators and possibility that inflators in Audi vehicles may also be involved. Immediate start of Audi-internal investigations and search for parts in order to start analysis.
  • October 24, 2019: First meeting and start of frequent discussions with supplier.
  • November 15, 2019: Presentation of the topic to the Audi Product Safety Committee.
  • November 20, 2019: Decision for a precautionary recall in Australia due to several field incidents in Australia involving other OEM´s. Audi is not aware of any field cases or test results where the NADI inflator showed an abnormal performance and NADI inflators in Audi vehicles are not the same type that have shown critical performance in other OEM´s vehicles. Audi will use parts from Australian vehicles to perform an Analysis program.
  • December 5, 2019: Skype meeting with NHTSA to inform the agency about the current status of this topic at Audi.
  • Early January 2020: First parts from German market are being analyzed with the supplier.
  • Mid-January 2020: First parts from Australian market arrive in Germany and are being analyzed with the supplier.
  • January 22, 2020: Analysis of NADI inflators from the German market show a possibility of no or slow deployment. Test results are being presented to the Audi Product Safety Committee. Due to a potential noncompliance with FMVSS208 a determination of a safety defect was made. Audi continues to investigate and evaluate the issue with respect to the possibility of inflator ruptures. At this point Audi does not have any indication of inflator ruptures in the field or in test environments.
Für mich persönlich hat der Absatz vom 22.01.2020 für Österreich und Deutschland die meiste Sprengkraft - es geht ja auch um Airbags. Insbesondere, da sich Audi in dem Schreiben an meine Person äußerte, dass in Amerika strengere Vorgaben, wie die FMVSS208, gelten und man bezüglich Europa noch prüfen müsste. Zitat: 

"Damit werden die damals gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Funktion eines Airbags in USA, Kanada, Australien und Japan nicht sicher eingehalten. Für andere Märkte, z. B. Europa, ist dies abschließend noch nicht geklärt".

Eigenartig, wenn ich mich erinnere steht ja jetzt zu Beginn des Rückrufschreibens 69BT:


Aus meiner Sicht war das obige Zitat bezüglich der Marktanalyse eigentlich eine Frechheit gegenüber den europäischen Kunden, denn dieses sagt für mich eigentlich aus, dass man nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen doch noch tätig wurde und nicht weil man seine Kunden vor Schaden bewahren wollte - da hilft auch nicht das Schreiben 69BT, wo man mir erklären möchte, dass die Sicherheit oberste Priorität hätte.

Und so nebenbei möchte ich anmerken, dass nicht der Qualitätssicherungsprozess seitens Audi zum Rückruf führte, sondern die Meldung vom Takata Nachfolger TK Global LLC an die NHTSA.

Persönlich war es für mich bis Juli 2020 spannend, wie Audi nun mit einem eventuellen Rückruf in Deutschland und Österreich umgeht und welche Maßnahmen dies dann nach sich zieht. Ein Rückkauf, wie in Australien, zum aktuellen Gebrauchtwagenwert, wäre für viele Fahrzeughalter sicherlich keine Option gewesen, da in den Erhalt der Fahrzeuge schon so einiges geflossen ist - da sollte schon eine andere Lösung her.

Laut dem amerikanischen Rückrufdokument 20V-056 (Audi Rückrufnummer 69AE) und der ganzen Korrespondenz, die mir zu damals vorlag, schloss man einen Rückkauf der Fahrzeuge in Amerika, wie auch in Europa, weder ein noch aus - man wusste nur, wie oben bereits erwähnt, dass man in Amerika aufgrund deren Standards tätig werden musste. Die Kunden in Amerika sollten eigentlich schon ab dem 27.03.2020 mehr erfahren haben - meinen öffentlich einsehbaren Informationen nach gab es aber noch keine abschließende Lösung für Amerika während im Juli 2020 in Deutschland bereits die ersten Briefe bei den Betroffenen bezüglich Rückruf eintrudelten. Zumindest fand Google nichts und wenn Google nichts findet, wer dann? Und meinen Informationen nach ist die Rückrufaktion in Australien auch später gestartet, als der in Deutschland und zwar nachdem schon einige Fahrzeuge aufgekauft wurden.

Generell ist für mich der Airbag ein wichtiges, sicherheitsrelevantes Bauteil und auch Audi hat ja schon 1998 in seinem Prospekt "Audi TT Coupe" und im YouTube-Video mit den Sätzen

"Er entspricht den verschärften Anforderungen des Kopfaufprallschutzgesetzes in den USA (FMVSS 201). Und er erfüllt schon heute die Anforderungen der ab 2003 für alle PKW obligatorischen europäischen Sicherheitsgesetzen (96/27/EG und 96/97/EG)."

geworben (Stand 08.06.98, 033/1201.21.00) .




Nun soll nur der Sicherheitsgurt laut Rückrufschreiben ausreichend sein? Aus meiner Sicht ein klassischer Fall von Pipi Langstrumpf-Syndrom: "ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt.".

Und das obige Werbeversprochen ist Schall und Rauch - wie ein geplatzter Airbag. 

 Aber egal. Entsprechende Hinweise zur Airbag-Problematik fand man im Zeitraum meiner Recherche beispielsweise unter:
und der Link für den australischen Audi-Rückruf lautete:
Auf der australischen Audi-Homepage fand man darüber hinaus den Hinweis, dass Audi 3.960 Fahrzeuge in Australien überprüfen will. Die 1.291 in Australien noch zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge (Stichtag des Rückrufes vom 17.12.2019) sollten dann zum aktuellen Wert des Gebrauchtwagenmarktes (ermittelt durch einem von Audi beauftragten, unabhängigen Sachverständigen) zurückgekauft werden (siehe Audi Homepage Recall FAQ), da es anscheinend keine Ersatzteile mehr gibt - Zitat:

"Although Audi is not aware of any reported incidents involving these driver airbags in Audi vehicles anywhere in the world, if the airbag in your vehicle is confirmed to be a driver airbag inflator manufactured by Takata of the kind that the component supplier is concerned may be faulty, and your vehicle is validly registered for road use in Australia as at the date on which the recall was announced (17 December 2019), Audi Australia will offer to buy back your registered vehicle at present market value (as determined by an independent third party valuer appointed by Audi). Due to the age of your vehicle, a replacement driver airbag inflator is not available".


Der Rückkauf, nicht nur bei Audi sondern auch bei anderen Marken, stieß den Betroffenen sauer auf - auf einer Internetseite wird dieses Symptom als "Lemon buy back deal" bezeichnet und auf Facebook gibt es eine eigene (kleine) Facebook-Gruppe mit dem Namen „Audi Takata Airbag Recall Help Group“.

Welche wirtschaftlich grotesken Züge der Rückruf für die Betroffenen damals in Australien angenommen hatte, zeigen die Diskussionen in dieser Gruppe oder auch folgende Links:
Im Video von 9now wurde nämlich berichtet, dass einer australischen Halterin eines Audi A4 aus 2000 zuerst unglaubliche 950,- australische Dollar, das sind derzeit rund 570,- EUR, von Audi angeboten wurden. Nachdem Sie hart nachverhandelt hatte, konnte Sie einen Wahnsinns-Preis von 1.300,- australischen Dollar (780,- EUR) erzielen - dies sind rund 126,- EUR weniger als was mir der Airbag-Wechsel gekostet hat.

Das Gemeine an der Sache ist, sofern ich die Inhalte in dieser Gruppe richtig verstanden habe, dass es nun auch die Rückrufaktion 69AE bzw. 69BT in Australien gibt. Umso gemeiner, wenn man das finanzielle Offerte angenommen und sich von seinem Liebling schon getrennt hat.

 

Wie sieht nun das Teil aus und warum kein sofortiger Ersatz?
Auf den folgenden Bildern sieht man das ursprüngliche Airbag-Modul 8N0880201 meines TT8N3, welches am 05.03.2020 in einer Audi-Werkstätte fachweiblich getauscht wurde (ja, es war eine Mechanikerin, die bei mir, äh bzw. meinem TT8N3 Hand angelegt hat).

Das folgende Bild zeigt die Seriennummer *001EZB06AD37*, den Hersteller Takata und ein nicht näher definiertes Datum 06.09.1999 des ausgebauten Airbag-Moduls. Am Gasgenerator von Takata selber ist das Produktionsjahr 1999 ersichtlich.


Nun fragt man sich, warum kann man keine Airbags der späteren Modelljahre verbauen? Es gab ja darauf folgend die Nummern 8N0880201D bis G, bis ins Baujahr 2006 hinein (laut einer Webseite werden aber auch die Typen D seit 01.10.2002, E seit 01.09.2002 und F seit dem 01.01.2005 nicht mehr hergestellt).
Mir zumindest ist dies nun kein Rätsel mehr, denn die Ersatzteilnummern 8N0880201D/6PS bis G/6PS haben, bezüglich des Lenkradpralltopfes, eine leicht abgeänderte Form und der Kunststoffteil passt nicht zu den Lenkrädern der früheren Generationen (siehe YouTube-Video unten) und somit ist das Angebot an Neuteilen mehr als eingeschränkt - eigentlich fast schon gegen Null.

Im YouTube-Video von "powerfulukltd" kann man ab Minute 1:54 die Seriennummer *001EZB0A5PL-* und ein Datum mit 20.04.2000 am Aufkleber sehen. Ab Minute 3:57 ist dann ersichtlich, dass die Lenkräder und somit die Pralltöpfe auch unterschiedlich sind und ein einfacher Austausch der Airbags nicht gegeben ist.




Bin ich betroffen?
Die gleiche Rückrufaktion im VAG-Konzern gibt es auch bei VW für Golf und Passat (69AR). Dies betrifft aber lediglich weltweit 4.127 Einheiten (deutschlandweit 3.211 Fahrzeuge).

Die Zahl ist laut Medien bei Audi aber deutlich höher, wobei ich jedoch vermute, dass Audi dem KBA nicht die zugelassene Anzahl an Fahrzeugen übermittelt hat sondern die mögliche Gesamtzahl (wie in Australien). Würde man die australischen Zahlen auf jene des KBA umlegen, dann würde nur mehr rund ein Drittel überbleiben, dies wären aber immer noch rund 115.000 Fahrzeuge (siehe dazu auch NADI-Airbags: Youngtimer-Rückrufe nun auch bei Audi und VW).

Eigentlich sollte jeder Halter über die alte Maßnahme 69AE nun informiert sein. Es sollte aber auch eine neue Verständigung, bezüglich dem Rückruf 69BT und 69CJ, geben.
Nur was ist, wenn man nicht verständigt wurde/wird und man daher verunsichert ist?

Zum Überprüfen, ob man in Australien Betroffener ist, gab es einerseits die Seite IsMyAirbagSafe oder die australische Homepage von Audi - die lieben Europäer, auch aus Austria, bleiben natürlich ausgesperrt (diesmal "Australia first"). Eine entsprechende Information auf der Webseite von Audi-Österreich suchte man auch im Jahr 2022 vergeblich. Ich zumindest fand immer nur Informationen zum Dieselskandalmotor EA189 (siehe Audi-Kundeninformation).

Man braucht aber nicht zu glauben, dass man auf einfache Art und Weise die österreichische oder deutsche FIN auf der australischen Webseite überprüfen könnte, denn auch wenn die FIN anhand der Abfrage anscheinend nicht betroffen sein sollte erfolgt der Hinweis:

"However, please note that the Takata Airbag Safety Recall does not apply to privately imported vehicles..." - und wieder gilt auf gut österreichisch "nix is fix".


Und wer nun hofft, dass er mit seiner FIN vielleicht auf der NHTSA-Seite Informationen bekommt, den muss ich ebenso wieder enttäuschen, da die amerikanische FIN nicht so aufgebaut ist wie die europäische. Amerikanische FINs lauten zum Beispiel TRUUT28N741015248 - obwohl es immer heißt, "die Hoffnung stirbt zuletzt". Man kann anhand der gleichen Länge zwar Vermutungen anstellen, aber gesichert wären diese nicht.

Laut der australischen ACCC-Seite (australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission) sind auf jedem Fall die Modelljahre 1999 und 2000 betroffen und dort fand man auch eine PDF-Datei mit einer FIN-Liste, die meines Erachtens für uns aufschlussreich war, da dort die ganzen betroffenen FINs aufgelistet waren (mittlerweile wird der Zugriff auf die Liste aber verweigert).

Die betroffenen TTs - wenn ich mich nicht verzählt habe, waren es genau 454 Stück - wiesen logischerweise alle die FINs TRUZZZ8NX1xxxxxx und TRUZZZ8NY1xxxxxx aus ( X=Modelljahr 1999 und Y=2000). Ich ging nun davon aus, dass die Lücken in der Liste jene TTs sind, mit denen in den anderen Länder rumkutschiert wird.

Eine Abfrage bei myAudi hatte nämlich ergeben, dass zwei in der Liste hintereinander aufgeführte FINs TRUZZZ8NZY1008295 und TRUZZZ8NZY1008708  Rechtslenker sind. Die der ersten folgenden FIN TRUZZZ8NZY1008295 ist dann logischerweise TRUZZZ8NZY1008296 und die wäre laut myAudi schon wieder ein Linkslenker.

Beide australischen FINs umschlossen sozusagen meine FIN TRUZZZ8NZY1008634 bzw. meinen Linkslenker und irgendwie fühlte ich mich damals schon als Betroffener, da mein TT8N3 laut elsaWin am 15.06.1999, also genau in diesem Zeitraum, produziert wurde. Im Nachhinein wurde mein Gefühl durch das Rückrufschreiben auch bestätigt.

Ich nahm damals nicht an, dass hier verschiedene Airbags aus verschiedenen Chargen verbaut wurden. Sicherheit hätte zu dieser Zeit wahrscheinlich aber nur ein Seriennummern- und Produktionsdatumsabgleich der Airbags bzw. Gasgeneratoren liefern können.

Außer dem bei der NHTSA eingereichten  Rückrufdokument von TK Global LLC gab es meines Wissens in Amerika keine genaueren Informationen - auf der Seite von Audi America waren damals öffentlich nur die Airbag-Rückrufe 69R6, 69R7 und 69S8 in den FAQs ersichtlich. Damals hieß es, dass die Händler und Verbraucher bis zum 24.01.2020, laut dem Safety Recall Report, informiert werden sollten. Damit ich am Laufenden bin hatte ich mich für einen Newsletter bei der NHTSA angemeldet und hatte am 06.02.2020 folgende Nachricht erhalten:

"Your vehicle MAY be involved in a safety recall and MAY create a safety risk for you or your passengers. If left unrepaired, a potential safety defect could lead to injury or even death. Safety defects must be repaired by a dealer at no cost to you."

sind laut dem Safety Recall Report 20V-056 (31.01.2020), die Modelle Audi A4 Modelljahr 1999-2000, A6 Modelljahr 1998-2000, A8 Modelljahr 1999 und Audi TT8N Modelljahr 2000-2001 mit NADI-Airbags, die bis zum 31.12.1999 produziert wurden - wo aber ist das Audi Cabrio Typ 89?
Laut den angehängten PDF-Dokumenten sind in Amerika insgesamt 106.857 Fahrzeuge betroffen, davon 6.693 TT8N (16 TT8N9 und 6.677 TT8N3) und 409 TT8N in Kanada.

Spannend war, dass beim TT8N das Modelljahr gegenüber dem von Australien abweicht und dafür bis zum Modelljahr 2001 reichte. Apropos Modelljahr 2001. Ende Juni kam ein neuer Recall 21V-470 (23.06.2021) heraus, der weitere Fahrzeuge des Modelljahres 2001 einschließt. Dieser ist nun auch in der KBA-Datenbank als Rückruf 69CJ erfasst.

Ähnliche Modellreihen, wie im NHTSA-Dokument, sind auch im überwachten KBA-Rückruf angeführt. Hier wird jedoch vom Baujahr 1997 bis 1999, also auch das Modelljahr 2000, geschrieben - wiederum fehlt aber auch hier das Audi Cabrio Typ 89.

Interessant ist, dass Audi im Safety Recall Report 20V-056 als betroffenes Bauteil die Teilenummer 4B0951403(A) angibt, die aber nicht - zumindest im Internet und in den Online-Teilekatalogen - aufzufinden ist. Versucht man aber die Teilenummer zu entschlüsseln, beispielsweise mit der Seite des Logistikzentrums Lehrte, dann käme ich persönlich zu folgendem Ergebnis:

1. Block: 4B0 = 4B ... ?Plattform?, 0 ... Fahrzeug allgemein
2. Block: 951 = 9 ... Elektrik, 51 ... Signalhorn
3. Block: 403 = ?Gasgenerator? (ungerade Zahl betrifft i.d.R. linke Fahrzeugteile)
Index: A ... weitere Variante

Warum aber im zweiten Block nicht 880 (8 … Aufbau, 80 … Sicherheitsausstattung Innenraum), wie beim Teil 8N0880201 steht, war für mich anfänglich nicht nachvollziehbar. Jedoch mit dem neuen Rückruf 69BT statt 69AE stellte sich heraus, dass Audi die billigere Fehlerbehebung anstrebt und nur den Gasgenerator 8D0898201A tauscht, statt dem ganzen Modul mit Trägerplatte, Deckel und Airbag-Sack. Diese Lösungsansatz hat leider aber auch negative Auswirkungen auf die zukünftige Ersatzteillieferung. Im Falle eines Falles (Unfall) gibt es weiterhin kein neues Ersatzteil für das Airbagmodul.

Meldungen, bezüglich einer Feldmaßnahme, werfen/warfen auch erWin und die myAudi-App aus, wenn man fahrzeugspezifische Informationen abruft. In den TPIs ist der Rückruf nun mit einer neuen Vorgangs-Nummer TPI 2062055/2 (statt 2057907/4 vom 01.07.2020) erfasst.

Mittlerweile ist aber in meiner myAudi-App der Hinweis auf die Rückrufaktion verschwunden - why?



Kann ich an meinem Airbag erkennen ob er einer davon ist?
Theoretisch müssten die im KBA und in Österreich beim Versicherungsverband registrierten Fahrzeughalter bereits ein Rückrufschreiben für 69AE bekommen haben. Zusätzlich kommt auch ein neues Schreiben wegen dem Rückruf 69BT und der Rückrufaktion 69CJ bzw. das Schreiben sollte schon da sein.

Wenn aber das Schreiben nicht gekommen ist, das Fahrzeug doch in den Zeitraum hineinfällt und mir die obigen Infos nicht weitergeholfen haben, dann ist die entscheidende Frage, wie könnte ich noch erkennen, ob mein Airbag wirklich auf der sicheren Seite ist?

Dann, wenn am Aufkleber mit dem Einführer Takata vermutlich ein Herstellungsjahr nach 1999 oder ein andrer Einführer angegeben ist. Nach dem Einführer Takata sucht nämlich auch Audi bei der Feldmaßnahme und nur, wenn dieser ersichtlich ist wird der Gasgenerator getauscht.


Laut einem Audi Dokument in einer australischen Facebook-Gruppe, welches sich auf den Rückruf 69AE bezieht, wären beispielweise im Mai 2000 produzierte Airbags davon nicht tangiert.


Jedoch sind im NHTSA-Dokument für den Rückruf 69CJ Coupes mit der FIN TRUUT28N011000473 betroffen, was wiederum bis in den September 2000 hineinreichen könnte.


Als Orientierung eine kleine Auswahl an Seriennummern mit einem nicht zuordenbarem Datum (Liefer-, Wareneingang- oder Produktionsdatum des Airbags? - Audi gibt darüber leider keine Auskunft).

Die Liste beinhaltet Airbags von Takata Sachsen Elterlein, jetzt Joyson Safety Systems Sachsen GmbH. Jene Airbags, bei denen das Datum rot eingefärbt ist, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit im besagten Zeitraum geliefert bzw. produziert worden und vermutlich vom Rückruf betroffen (Stand Oktober 2021).

Seriennummer
Takata

hergestellt

Seriennummer
Audi

Datum Etikett FIN (Produktion)
UDCJ0686019 1998 *001EZB02P28C* 22.06.1998 TRUZZZ8NZX1001177* (18.11.1998)
UDCJ0614043 1998 *001EZB02PWQH* 28.06.1998  
  1998 *001EZB02S1FL* 03.07.1998  
  1998 *001EZB02Y4ET* 20.07.1998 TRUZZZ8NZX1002734* (14.09.1998)
  1998 *001EZB031PDH* 30.07.1998  
  1998 *001EZB0351G0* 07.08.1998  
UDCJ1231353 1998 *001EZB03NH6O* 09.10.1998  
UDCJ1183269 1998 *001EZB03SW4%* 23.10.1998 TRUZZZ8NZX1008187
UDCJ1346237 1998 *001EZB03YL6$* 06.11.1998  
  1998 *001EZB03YPHB* 06.11.1998  
  1998 *001EZB0410CZ* 13.11.1998  
  1998 *001EZB048VN+* 30.12.1998  
  1998 *001EZB04UE9W* xx.xx.1998  
  1998 *001EZB04UIG0* 12.02.1999  
  1998 *001EZB04Y12G* 19.02.1999  
  1999 *001EZB05Z02H* 11.05.1999  
UD1K0498616 1999 *001EZB062MNS* 21.05.1999 TRUZZZ8NZY1006566 (17.06.1999)
  1999 *001EZB064UR%* xx.xx.1999 TRUZZZ8NZY1006957 (02.06.1999)
  1999 *001EZB067OLX* 03.06.1999 TRUZZZ8NZY1009069
UDCJ188290G 1999 *001EZB06AD37* 09.06.1999 TRUZZZ8NZY1008634 (15.06.1999)
UDCJ191179G  1999 *001EZB06AOS0* 09.06.1999 TRUZZZ8NZY1008706
UDCJ189616J 1999 *001EZB06BUF.* 11.06.1999  
  1999 *001EZB06KCO.* 30.06.1999  
UDCJ197442I 1999 *001EZB06LJG.* 02.07.1999  
UDCJ192409D 1999 *001EZB06N7BM* 07.07.1999  
  1999 *001EZB06RNVJ* 16.07.1999  
  1999 *001EZB06QSLD* 14.07.1999 TRUZZZ8NZY1013764* (19.07.1999)
  1999 *001EZB074GZ.* 12.08.1999 TRUZZZ8NZY1020014
  1999 *001EZB074IPT* 12.08.1999  
UDCK0161412 1999 *001EZB077OBL* 20.08.1999  
  1999 *001EZB07LDDT* 02.09.1999  
  1999 *001EZB071MN2* 16.09.1999  
  1999 *001EZB07P5CO* 01.10.1999  
  1999 *001EZB07QYYX* 06.10.1999  
UDCK044616A  1999 *001EZB07R0V/* 06.10.1999  
  1999 *001EZB07W17M* 15.10.1999

TRUZZZ8NZY1050350 (09.11.1999)

UDCK0580158 1999 *001EZB07ZUOS* 22.10.1999  

UD1K054????

1999 *001EZB0893VQ* 11.11.1999  
UD1K07583?? 1999 *001EZB08G57B* 26.11.1999  
  1999 *001EZB08PPH7* 16.12.1999  
  1999 *001EZB08TBK0* 11.01.2000  
  1999 *001EZB08VCJ2* 14.01.2000 TRUZZZ8NZY1067857 (18.02.2000)
UD1K094014S 1999 *001EZB08VLG82* 14.01.2000
UD1K08328?? 1999 *001EZB08XTQS* 10.01.2000  
UD1K??????? 1999 *001EZB0910N8* 28.01.2000 TRUZZZ8NZY1066435
UD1K1109830  1999 *001EZB097XO5* 11.02.2000  
  ???? *001EZB09BUAZ* 17.02.2000  
  ???? *001EZB09FHAQ* 24.02.2000  
  2000 *001EZB09MEDX* 09.03.2000  
  2000 *001EZB09MTD5* 09.03.2000  
  2000 *001EZB09N4V%* 09.03.2000  
UD1K129026? 2000 *001EZB09Q8AS* 16.03.2000  
UD1K13????? 2000 *001EZB09WL82* 30.03.2000  
UD1K133109? 2000 *001EZB09ZBRF* 06.04.2000  
  2000 *001EZB0A5PL-* 20.04.2000  
UD1L0?????? 2000 *001EZB0A8A1W* 28.04.2000  
  2000 *001EZB0AL8W3* 25.05.2000  
UD1L0386916 2000 *001EZB0B1P7J* 08.07.2000 TRUZZZ8NZY1086539 (19.07.2000)
  2000 *001EZB0BANAT* 20.07.2000  
  2000 *001EZB0BD99H* 04.08.2000 TRUWC28N511007737
  2000 *001EZB0BEYTK* 10.08.2000  
UD5T0007457  2006 *001EZB0DDC4H* 12.05.2014

Audi Tradition


Der Liste nach müssten dann theoretisch alle Airbags bis zur Seriennummer *001EZB0BANAT* betroffen sein. Wenn das Datum unbekannt ist, dann Finger weg, denn durch den neuen Rückruf 69CJ hat sich die Problematik auch auf Fahrzeuge des Modelljahrs 2000 und 2001 verschoben und somit ist die obige Liste kein Garant mehr auf Richtigkeit.
Sicherheit könnte eventuell eine Abfrage in der App myAudi oder im Internet auf erWin bringen.

Interessant war aber, dass damals erWin nicht bei allen Fahrzeugen in dem betroffenen Zeitraum eine Feldmaßnahme ausspuckte, nur bei jenen Fahrzeugen, deren Fahrgestellnummer in der Tabelle mit einem * gekennzeichnet sind und seit einiger Zeit bei mir auch der Hinweis in der myAudi-App verschwunden ist.

Meine alte Airbag-Einheit ist jene mit der Seriennummer *001EZB06AD37* und dem Etikett-Datum 09.06.1999 - also hätte sich zwischen TT8N3-Produktionsdatum (15.06.1999) aus ElsaWin und dem Airbag eigentlich ein zeitlicher Zusammenhang konstruieren lassen. Laut erWin war ich aber zum Zeitpunkt meiner Abfrage nicht von der Feldmaßnahe tangiert. Dies war insofern spannend, da ein anderer TT8N mit der  FIN TRUZZZ8NZY1008650 mit gleichem Produktionsdatum (15.06.1999) jedoch angeführt war. Auch TTs mit ähnlicher FIN und ähnlichem Produktionsdatum, wie TRUZZZ8NZY1008634 (14.06.1999), TRUZZZ8NZY1008630 (18.06.1999) oder TRUZZZ8NZY1008834 (22.06.1999), waren laut erWin vom Rückruf betroffen.

Ich fragte mich, ob dies mit meinem Airbag-Tausch zusammenhängen könnte und Audi sich nun die Kosten für einen neuen Airbag bzw. Gasgenerator bei mir sparen möchte? Das verlangte nach einer Antwort, die erst Anfang September in Form des Rückrufschreibens gekommen ist.
Anscheinend war die EDV bei Audi bzw. mein Freund erWin genauso unwissend wie die Kundenbetreuung bei Porsche Austria.

Wenn einer auf seinem Airbag Petri Aschaffenburg AG liest, dann ist er vermutlich auf der sicheren Seite und darf sich freuen, obwohl die Petri AG ein Teil vom Takata Konzern war. Es dürfte sich dann um einen wesentlich später produzierten und nicht betroffenen Airbag handeln.

Wichtig ist immer, dass am Takata-Aufkleber das Herstellungsjahr ersichtlich ist. Was es mit der Seriennummer und dem Datum am Etikett auf sich hat (siehe Bild) ist noch immer unklar, da zum Beispiel das Etikett-Datum 12.05.2014 deutlich vom Herstellungsjahr 2006 abweicht.

Fix ist auf jedem Fall, dass mein Airbagmodul nicht frisch und auch nicht 2014 gefertigt wurde, eher dann schon 2006. Was es mit dem Datum auf sich hat wollte und will Audi einfach nicht herausrücken.

Wer bei seinem TT8N nun rumfummelt, um festzustellen welchen Airbag er verbaut hat, den kann ich nur davor warnen dies aufgrund der Explosionsgefahr zu unterlassen (wenn schon, denn schon, Batterie abklemmen und einige Zeit warten, bis sich alles entladen hat - und vorher erden nicht vergessen!).

Nachfolgend sieht man Fotos eines gebrauchten Airbags, der 1999 gefertigt wurde (siehe auch Tabelle oben) und somit betroffen ist. Das andere Datum am Etikett des Airbags hat, wie gesagt, keine Aussagekraft. Der Airbag wurde gebraucht über eine Ersatzteilplattform (ProxyParts.de) gekauft, wobei der Versand aus den Niederlanden spannend war.

Ich habe mich ständig gefragt, ob die Ware bis nach Deutschland bzw. nach Österreich durchkommt und wie man sowas überhaupt sachgerecht verpackt?
Die Antwort ist aber ganz einfach: Versand - trotz Aufschrift Airbag - kein Problem, Karton-Verpackung und in "Bläschenfolie" eingewickelt - aber genauso ähnlich versendet auch Audi die Airbags an seine Service-Partner (siehe Airbag bzw. letztes Bild unten), obwohl im Selbststudienprogramm 151 auf Seite 23 auf einen speziellen Transportbehälter verwiesen wird:

Diese Art von Transport und Lagerung, mittels Pappkarton, ist meines Erachtens doch etwas trivial und meines Wissens steht in einem Selbststudienprogramm sogar etwas von einer Transportkiste.  Eine eventuell bessere Lagerung habe ich für mich gefunden (wobei es anscheinend in Deutschland verboten ist diese privat aufzubewahren, trotz der Klasse T1. In Österreich ist der Besitz laut Pyrotechnikgesetz ab 18 Jahren für die Klasse T1 erlaubt):
  •  stabile Kunststoffbox,
  • das Ganze ausgelegt mit einer Decke,
  • noch dazu in eine ESD-Folie eingepackt und
  • Silica-Gel als Feuchteschutz dazu.
  • Der Deckel der Box wurde noch mit einem Spanngurt gesichert - ach ja, und
  • der Airbag liegt natürlich richtig drinnen, mit dem Pralltopf nach oben.



Wie wird repariert?
Gemäß der neuen TPI 2062055/2 erfolgt zuerst eine Prüfung der Airbag-Einheit. Diese Prüfung bezieht sich auf einen Eintrag im Service Online bzw. ELSA und ob es sich um einen Takata-Airbag handelt (sieht man auf der Rückseite des Airbag-Moduls am Gasgenerator, wie auf den obigen Bildern).

Das heißt, es muss in jedem Fall das Modul 8N0880201 einmal ausgebaut werden und dann entscheidet sich, ob der Gasgenerator getauscht wird.

Beim neuen Teil handelt es sich anscheinend um einen Gasgenerator von Joyson Safety System (Nachfolger von Takata), zumindest, wenn ich die Zulassungsnummer auf den Fotos der TPI richtig identifiziert habe - sind allerdings ziemlich unscharf.


Im Grunde ist die Reparatur dann eine Operation am offenen Herzen, da der alte Gasgenerator durch den neuen mit der Teilenummer 8D0898201A (Hersteller Joyson Safety Systems - ehemals Takata) samt elektrischen Leitungen ersetzt wird. Dies erfordert von der Werkstätte einen ESD-Arbeitsplatz und es gibt dazu laut "Rundschreiben Feldmaßnahme 021/2021" ein eigenes Trainings-Video.

Interessant ist, dass sich die TPI 2062055/2 (16.11.2021) auf den Reparaturleitfaden (A0057005500-Karosserie-_Montagearbeiten_Innen.pdf, Seite 45) unter 69 Insassenschutz, welcher aktuell (02.03.2022) auf erWin abgerufen werden kann, bezieht und der explizit darauf hinweist, dass Airbagteile weder geöffnet noch repariert werden dürfen und grundsätzlich Neuteile zu verwenden sind. Ebenso ist dies auch im im älteren Selbststudienprogramm 114 nachzulesen. Audi widerspricht sich meines Erachtens in seinen eigenen technischen Unterlagen - für mich eigentlich nicht überraschend - wobei man vielleicht über das Wort „Airbagteil“ streiten könnte, ob mit dem das ganze Modul oder doch nur Teile, wie der Gasgenerator, gemeint sind.

Im Wissen, dass es schon zu Beginn des TT8N im Reparaturleitfaden und Selbststudienprogramm so stand, lange bevor die Reparaturanleitung bzw. TPI zum Gasgenerator herausgegeben wurde, ist für mich eher vom ganzen Modul auszugehen, insbesondere, da ja beim 4-Speichenlenkrad die Gefahr besteht, dass Nietteile in den Prallsack fallen könnten und dass es außer den Gasgenerator keine weiteren Ersatzteile gibt, wenn etwas schiefläuft.





Trotz dem Hinweis im Reparaturleitfaden (69 Insassenschutz) und im Selbststudienprogramm 114 sind nun die Arbeitsschritte beim 3-Speichen-Lenkrad (TT8N), laut TPI 2062055/2, folgende:

  • Übernahme des Fahrzeuges mit Kunden, damit es später keine Beanstandungen gibt, das was nicht funktioniert (Hupe, Warnleuchte Airbag)
  • Ausbau des Airbag-Modul 8N0880201 und in die entsprechende Vorrichtung am ESD-Arbeitsplatz einspannen
  • Stecker zum Gasgenerator ziehen
  • die 4 Muttern am Gasgenerator lösen und diesen entnehmen
  • Sichtprüfung auf Verschmutzung des Airbag-Sackes
  • Distanzscheibe auflegen
  • neuen Inflator einsetzen und mit neuen Muttern (5Nm) festschrauben
  • neuen Stecker montieren und mit Kabelbinder sichern
  • neuen Aufkleber anbringen
  • Prüfung von Hupe und Warnleuchte
Blöd ist es nur, wenn bei den Arbeiten die Vorderseite des Airbag-Moduls (Deckel) beschädigt wird oder eine der Muttern des Gasgenerators sich nicht lösen lässt (anscheinend ist dies einem Facebook-Mitglied bei Porsche Liesing passiert und er soll, laut seiner Aussage, zum Tausch wiederkommen, wenn er die Mutter selber gelöst hat), denn dafür gibt es laut TPI keine Ersatzteile oder Lösungsvorschläge mehr. Aber auch von einem Defekt des Airbag-Steuergeräts nach dem Tausch wurde auf Motor-Talk.de berichtet.

Audi hat seine Arbeitsanweisungen anscheinend nicht im freien Feld bei den Mechaniker/innen vor Ort getestet, sondern irgendwo in den heiligen Hallen, denn ein User auf Facebook hat sich schon über Kratzer im Aluring des Pralltopfes beschwert und wir stehen erst am Beginn der Tauschorgie.

Für ein paar Cent könnte man beispielsweise den Pralltopf mit einer Folie oder einem Abdeckband abkleben und so zumindest Kratzer weitgehend vermeiden. Aber ironischerweise steht ja Audi für "Automobiler Unsinn Deutscher Ingenieure", was sich anscheinend bewahrheitet und für den Betroffenen nicht lustig ist (bei Opel heißt es ja auch "offensichtlicher Pfusch eines Lehrlings").

Und noch blöder ist, wenn bei den Arbeiten geschlampt wird und irgendwas dann später in der realen Welt nicht so funktioniert, wie es Audi in seinem „Laborumfeld“ getestet hat, indem die Mechanikerin (man achte auf das Gendern) beispielsweise auf die Erdung und den ESD-Arbeitsplatz pfeift, weil es schnell gehen muss und der Airbag dann das macht, für was er vorgesehen ist - er geht in die Luft, wie dann der Kunde.



Wo ist der Unterschied zu Airbags von anderen Herstellern?
Was mich noch etwas irritiert, ist die ständige Aussage von Audi:

 "NADI inflators in Audi vehicles are not the same type that have shown critical performance in other OEM´s vehicles",

Denn im betroffenen Zeitraum wurden von Takata Sachsen GmbH in Elterlein die Inflators mit der Audi-Teilenummer 8N0880201 und auch die von BMW eingeführt (Herstellung erfolgte anscheinend in den USA-Werken Moses Lake, Washington, und LaGrange, Georgia, zumindest stehen die Adressen am Gasgenerator). Die im BMW E46 (Teilenummer 33109576702T) verbauten Gasgeneratoren gleichen denen von Audi auf das Haar, mit dem kleinen Unterschied der unterschiedlichen Werksangaben  (siehe unten stehendes Bild: links Audi TT8N3 und rechts BMW E46). 


Man sieht auch auf den Bildern der Rückseite des TT8N Airbag-Moduls 8N0880201 und jenem des BMW E46 33109576702T, dass bei beiden Gasgeneratoren das gleiche Zulassungszeichen BAM-PT1-0593 für die Pyrotechnikklasse T1 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zu erkennen ist, so wie auch bei dem "nicht frischen" Airbag aus dem Audi-Traditionsshop.

Lädt man sich die Liste der BAM runter, so sieht man auf Seite 178, dass bei den Herstellern bzw. Einführern die beiden deutschen Hersteller aufgelistet sind, die auch beim Safety Recall Report 19E-080, erwähnt werden, nämlich Audi, BMW und Takata Sachsen GmbH.


Im Grunde sehen beide Gasgeneratoren für mich wie Zwillinge aus und haben die gleiche Zulassungsnummer, nur mit unterschiedlicher Geburtsstätte. Nun könnte man wie Audi argumentieren, dass sich auch Zwillinge unterschiedlich entwickeln, obwohl die Gene gleich sind. Trotzdem frage ich mich als Techniker und Philosoph (in Anlehnung an den österreichischen Politiker Walter Meischberger) „wo woar da Unterschied“?

Laut dem Schreiben des KBA vom 28.04.2020 handelt es sich nämlich beim Audi-Gasgenerator um einen Typ HO-235 mit den Prefixen DE und UE und bei den BMW-Gasgeneratoren um den Typ 55/190 mit Prefix BK. Wobei das KBA bezüglich der Unterschiede keine Auskunft geben kann und auf Takata verweist. 

Das Einzige was das KBA mir bestätigt hat ist, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand des KBA beide Gasgeneratorentypen den gleichen Mangel - ich gehe auch vom Bersten aus (siehe auch https://www.vehiclerecalls.gov.au/takata-nadi-5-airbag-recall-frequently-asked-questions) - aufweisen (was ja der australischen Sprachregelung von Audi entsprechen würde).



Interessant ist, wie bereits erwähnt, dass andere Automobilhersteller, die von diesem NADI-Problem auch betroffen sind, vor einem Zerplatzen warnen, nur Audi in Österreich und Deutschland nicht, aber dafür in Australien (siehe oben):


Und bezüglich dem Bersten steht ja auch im Safety Recall Report vermerkt:

 „Audi continues to investigate and evaluate the issue with respect to the possibility of inflator ruptures. At this point Audi does not have any indication of inflator ruptures in the field or in test environments.„

Nachdem mich die Frage nach dem Unterschied nicht in Ruhe ließ, habe ich auch beim BAM, welches die Zulassungsnummer ja vergeben hat, nachgefragt und auch dankenswerter Weise Antworten bekommen:
  • Inwieweit sich beide Gasgeneratoren, trotz identer Zulassungsnummer unterscheiden, darf mir das BAM aufgrund des Datenschutzes nicht mitteilen, jedoch wurde seitens BAM mitgeteilt, dass "die Anpassung an das jeweilige Fahrzeug [...] dann über geringfügige Variationen z.B. in der pyrotechnischen Beladung [erfolgte]".
  • Auf die zweite Frage, ob es sein kann, dass beide Gasgeneratoren, trotz identem Hersteller und Aussehen sowie identem Zulassungszeichen der BAM, in Bezug auf die Rückrufe unterschiedliches Fehlverhalten zu Tage legen oder dies nur die offizielle Sprachregelung seitens der Audi AG ist, bekam ich die Rückmeldung der BAM, dass die Möglichkeit besteht, „dass die beiden Gasgeneratorvarianten unterschiedliches Fehlverhalten an den Tag legen, [...], im Zusammenhang mit der betreffenden Problematik aber unwahrscheinlich" ist - wie sagen wir in Österreich dazu, "do schau oh" und diese Antwort deckt sich auch mit der des KBA.
Nachdem ich die Teile- und Seriennummern überprüft habe, habe ich mich ebenso an Joyson Safety System, der Nachfolgerfirma der Takata Airbags, gewendet und um eine Stellungnahme gebeten, worin die Unterschiede genau liegen - aber keine Antwort ist anscheinend auch eine Antwort!



Mindesthaltbarkeit von Airbags?
Interessant ist im Zusammenhang mit den alternden Airbags, dass es in der frühen Phase des TT8N Hinweise in den Serviceunterlagen zum Austausch der Airbags gab.

In der Betriebsanleitung „Audi TT - Alles, was Sie über Ihren Audi wissen sollen“ steht nämlich auf Seite 34, dass das Airbag-System spätestens nach 14 Jahre erneuert werden muss.
Genauso ist es auch im Wartungsplan „Wann und warum Ihr Audi in die Werkstatt muß.“ auf Seite 24 angeführt. Dabei  sind die Front-, Seiten- und Kopfairbags aufgelistet.


Im VAG-Studienprogramm 114 „Airbag im Audi. Konstruktion und Funktion“ steht auf Seite 22 geschrieben, dass im Handschuhfach ein Aufkleber mit Verfallsdatum wäre (hat den jemand schon einmal entdeckt? - ich habe keinen gefunden) und dass die Airbag-Einheit nach 10 Jahren erneuert werden muss.
Jedoch werden bzw. wurden die Airbags seit Jahren im Zuge der Inspektionen meines Wissens nach nie getauscht. Auch ist bei mir im Hinterkopf etwas gespeichert, dass mich daran erinnert, dass Audi den Tausch "abgeblasen" hat, da die Airbags anscheinend langlebiger als 14 Jahre sein sollten - laut tt-eifel und ElsaWin (die TPI kann man bei erWin einsehen bzw. downloaden) ist das Wechselintervall der Airbags mit der TPI 2005470/5 vom 16.04.2008 ohne Begründung aufgehoben worden.

Untersuchungen, bei der schweizerischen DTC, dürften damals zutage gefördert haben, dass die Airbags - man wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von den NADI-Takata Airbags und ihren heutigen Unwillen zu funktionieren - länger als 20 Jahre halten sollten (siehe dem Bericht von Bruno von Rotz in zwischengas). Ich gehe davon aus, dass diese Erkenntnisse die Autohersteller dazu bewogen hatten, einen Austausch zukünftig zu unterlassen.

Hätte Audi jedoch dieses Wechselintervall beibehalten, denn hätten sie heute keine Probleme mit diesen NADI-Airbags. Und hätte der Kunde keinen Tausch vorgenommen, dann läge der Ball nun bei ihm  (ganz schön viele hätte). Andererseits hätte dies bedeutet, dass die damaligen Gebrauchtwagen nach 14 Jahren zum wirtschaftlichen Totalschaden mutiert wären, da ein kompletter Airbag-Tausch wahrscheinlich den Restwert bei Weitem überschritten hätte (nochmals viele "hätte", aber von "hätten" haben wir heute leider nichts).

Und es ist schon etwas fragwürdig, dass man das Tauschintervall vor 14 Jahren abgeblasen hat und nun auf einmal Gasgeneratoren angeblich alterungsbedingt tauscht. Dann stellt sich ja gleich die Frage, was ist mit den verbauten Seiten- und Beifahrerairbags?



Anfragen & Antworten - oder auch, wie dreht es sich im Kreis?
Nachdem meine bisherigen Recherchen nicht objektiv verifiziert sind, wollte ich mich dazu weiter schlau machen. Bei der Nachfrage im Forum motor-talk.de bin ich leider aber auch nicht klüger geworden. Das Einzige, was ich aus dem Forum mitnehmen konnte war, dass Audi anscheinend Airbags verschiedener Hersteller zu verschiedenen Zeiten verbaut hat - auf gut österreichisch "no na ned".

 Das ganze Wirrwarr an Informationen führte dann dazu, dass ich zu Beginn der (un)endlichen Geschichte eine offizielle Anfrage hinsichtlich der Airbag-Problematik an Porsche Austria als Importeur gestellt habe (Anmerkung: die Antworten von Porsche Austria bzw. Audi und der Audi-Werkstätte sind rot, meine Antworten bzw. Anfragen an Porsche Austria bzw. Audi und der Audi-Werkstätte grün gefärbt, damit sich auch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Robert P. etwas leichter beim Lesen tut).

Die Antwort lies nicht lange auf sich warten und lautete am 20.1.2020 (fast schon erwartungsgemäß):

"Gerne hätten wir Ihnen weitergeholfen, allerdings können wir dies nicht in der Art und Weise tun, wie Sie es erwartet haben. Aus der Ferne können wir weder die Art der Beanstandung, noch die Notwendigkeit einer Reparatur beurteilen.
Weiters ist der Vertrieb unserer Fahrzeuge, sowie die Betreuung unserer Kunden im Servicebereich von unseren Audi Service Partnern gesteuert.
Bitte nehmen Sie deshalb mit Ihrem Audi Service Partner Kontakt auf. Er hilft Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Anliegens."

Um mit dem gleichen Anliegen auch an den Audi Service Partner herantreten zu können, bat ich am 20.1.2020 um eine Kopie meiner Anfrage - Porsche Austria bestätigt nur den Inhalt über das gesendete Formular, schickt aber keine Kopie mit (die werden schon wissen warum):

"Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch die Bitte, ob Sie vielleicht meine Anfrage mir zukommen lassen könnten, da ich diese über das Online-Formular gestellt und leider nicht gespeichert habe. Ich würde die gleiche Anfrage gerne an meinen betreuenden Audi Service Partner stellen bzw. diese ihm zukommen lassen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen"

Die Antwort kam dann unerwartet schnell rund 20min. später mit einer PDF-Datei der Anfrage. O.K., ich nahm Porsche Austria am nächsten Tag beim Wort und telefonierte (21.01.2020) mit meinem lokalen "Freundlichen" und schickte ihm darauf folgende Mail:

"Bezug nehmend auf unser heutiges Telefonat möchte ich Ihnen die entsprechenden Dokumente, Links und von mir gesammelten Informationen zukommen lassen:
  •  Es gibt seit 03.12.2019 in Amerika ein Rückrufdokument (NHTSA Safety Recall Report 19E-080), dass weltweit 4.450.000 Airbags verbaut (Herstellungszeitraum 01.05.1995 bis 31.08.1999) wurden und TK Global LLC von einer Wahrscheinlichkeitsrate von 1% an defekten Airbags ausgeht
  • Im Weiteren gibt es einen offiziellen Rückruf diesbezüglicher Airbags der Modelljahre 1999/2000 in Australien und eine dazugehörige FIN-Liste der ACCC, die genau auch meine FIN TRUZZZ8NZY1008634 umschließt
  • Aufgrund von Reparaturarbeiten (wie z.B. Schubumluftventil, Herstellungsdatum 07.05.1999) am meinen TT und der Rückmeldung von Contitech weiß ich, dass mein TT im Juni/Juli 1999 hergestellt wurde.
Die entsprechenden Links sind:
  • NHTSA Safety Recall Report: https://static.nhtsa.gov/odi/rcl/2019/RCLRPT-19E080-7937.PDF
  • ACCC-VIN List: https://www.productsafety.gov.au/system/files/VIN%20list_130.pdf
  • ACCC Australien: https://www.productsafety.gov.au/recalls/recall-of-takata-nadi-5-at-airbags
  • Audi Australia Safety Recall: https://www.audi.com.au/au/web/en/owners/takata-airbag-safety-recalls/takata-airbag-safety-recall-nadi.html
Eine diesbezügliche Rückfrage bei Audi bzw. Porsche Austria (Anliegen xxxxxx - Frau S. S.) lies eine unbefriedigende Antwort zurück bzw. diese verwies mich an Sie als Service Partner. Ich bitte Sie daher, sich dieses Problems anzunehmen und eine Lösung für mein Fahrzeug zu finden."

Parallel (21.01.2020) startete ich auch eine Anfrage bezüglich des Produktionsdatums des Airbagmoduls bei Audi Tradition und konkretisierte nochmals mein Anliegen bei Porsche Austria:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auf der Suche nach einem Ersatzairbag für meinen Audi TT8N3 - MJ2000 (TRUZZZ8NZY1008634) mit der Ersatzteilnummer 8N0880201 (KatalogNr. 229), benötige aber das Produktionsdatum, da Airbags, welche vor dem 31.08.1999 produziert wurden anscheinend fehlerhaft sein könnten.
Bitte teile Sie mir mit, welches Produktionsdatum der von Ihnen angebotene Airbag hat.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen"

"Sehr geehrte Frau S.,
ich glaube nicht, dass in dieser Frage mein Audi Service Partner mir weiterhelfen kann, sondern dass Sie aufgrund der Produkthaftung als Importeur gefragt sind. Vieleicht hilft Ihnen folgendes Dokument (NHTSA Safety Recall Report 19e-080) in Verbindung mit der VIN-Auflistung der ACCC etwas weiter um eine entsprechende Stellungsnahme abzugeben.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen, bezüglich der Frage der Produktsicherheit, mich an öffentliche Stellen wenden zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen"

Mittlerweile, war nach einem Anruf bei Porsche Austria meinerseits (nachdem ich das obige Mail der Werkstätte in Kopie an Porsche Austria mitgesendet habe) Porsche Austria wieder am Ball - "good old Rolling Stones", die Steine sind im Rollen.

Man bzw. Frau stellte mir laut telefonischer Auskunft  in Aussicht, sich mit meiner Audi-Werkstätte in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu suchen. Leider kam dann wieder die typische Reaktion von Porsche Austria:

"vielen Dank für Ihre neuerliche Kontaktaufnahme.
Gerne hätten wir Ihnen weitergeholfen, allerdings können wir dies nicht in der Art und Weise tun, wie Sie es erwartet haben.
Der Vertrieb unserer Fahrzeuge, sowie die Betreuung unserer Kunden wird im Servicebereich von unseren Audi Service Partnern gesteuert.
Bitte nehmen Sie deshalb mit Ihrem Audi Service Partner Kontakt auf. Er hilft Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Anliegens.
Falls Sie noch keinen Händler haben sollten, können Sie bei dem unten angeführten Link einen in Ihrer Nähe suchen:
https://www.audi.at/haendlersuche
Mit freundlichen Grüßen"

Nach dem Telefonat und folgender Email (22.01.2020) an die Porsche Austria Kundenbetreuung:

"Sehr geehrte Fr. S.,
vielen Dank für das Telefonat. Ich möchte dies hiermit gerne nochmals schriftlich festhalten bzw. etwas konkretisieren. 
Es wurden im letzten Jahr meinerseits viele Arbeitsstunden und auch ein vierstelliger Betrag in den Erhalt des Fahrzeuges durch Wartungsarbeiten und Ersatzteile investiert, der sich in der Größenordnung des eigentlichen Kaufpreises bewegte.  
Mein Anliegen ist nun, dass jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die in Zukunft nicht dazu führen, dass mein Fahrzeug MJ2000 (Fahrgestellnummer ist im Bereich des betroffenen Nummernkreises) aufgrund der fehlerhaften NADI-Takata-Airbags (siehe Safety Recall an die NTHSA durch TK Group LLC vom 03.12.2019) stillgelegt bzw. durch Audi aufgekauft wird. 
Diese drastischen Maßnahmen laufen nämlich bereits in Australien und ein Rückruf steht in Amerika an.
Ich weiß auch, dass der Audi-Traditionsshop entsprechende Airbags als Ersatzteile anbietet (KatNr. 229 - https://trshop.audi.com/konakart/SelectProd.do?prodId=74238&manufacturer=manufacturer&category=Aufbau&name=AIRBAG&model=0001).
Die von Ihnen in Aussicht gestellte Lösungserarbeitung, unter der Einbeziehung meiner lokalen Werkstätte Automobile M. in Oberweis, sehe ich positiv entgegen. 
Da ich aber auch um die Philosophie von Audi weiß, dass man Probleme gerne durchtaucht, bitte ich Sie einen entsprechenden Lösungsvorschlag bis zum 31.01.2020 zu erarbeiten, ansonsten muss ich mir entsprechende weitere Schritte vorbehalten."

kam dann eine Antwort. Wobei es aber nicht lange beim Suchen blieb. Wenn die lieben Porsche Austria Kundenbetreuer/innen zu Ostern auch so fleißig beim Suchen sind wie bei mir, dann hat der Osterhase keine Arbeit mehr, weil er dann keine Ostereier verstecken muss

Nach dem Telefonat und der Email dauerte es keine 24 Stunden (22.01.2020) und ich erhielt - oh, welch ein Wunder - folgende Rückmeldung der Kundenbetreuung von Porsche Austria:

"vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme in der Sie uns fragten, ob Ihr Audi TT mit der Fahrgestellnummer TRUZZZ8NZY1008634 von der Rückrufaktion (Airbag) betroffen ist.
Die Zufriedenheit und die sichere Fahrt unserer Kunden liegen uns sehr am Herzen. Sollten daher einmal Audi Fahrzeuge von einer Rückrufaktion betroffen sein, wenden wir uns grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften an den österreichischen Versicherungsverband. Damit kann sichergestellt werden, dass der jeweils aktuelle Fahrzeughalter korrekt angeschrieben und entsprechend informiert wird.
Ihr Fahrzeug ist nicht von dieser Rückrufaktion betroffen.
Sollte Ihr Audi TT einmal betroffen sein, können Sie sicher sein, dass wir Sie umgehend informieren werden."

Natürlich musste auf ein solches Schreiben meinerseits wieder reagiert werden (22.01.2020) - wir spielen ja schließlich "Porsche Austria Ping Pong":

Sehr geehrter Herr H., sehr geehrte Frau A.,
ich glaube Sie haben mein Schreiben und Anliegen leider nicht gänzlich verstanden. Dass es für mein Fahrzeug keine offizielle Rückrufaktion in Österreich gibt ist mir bewusst, es geht darum, dass ich Belege habe, die darauf rückschließen lassen, dass mein Fahrzeug mit einem NADI-Takata-Airbag aus dem Zeitraum 01.05.1999 bis 31.08.1999 ausgestattet ist. Diese produzierten Airbags weisen eine Fehlerquote von 1% auf, wobei man weltweit 29 Todesfälle mit diesen Airbags in Verbindung bringt.
Audi Australien führt daher schon Rückrufe durch und die Konsumenten und Händler in Amerika werden laut dem TK Group LLC Dokument an die NHTSA am 24.01.2020 verständigt, während Österreich noch untätig ist.
Anbei ein Schreiben, welches ich umgehend an ÖAMTC, Österreichischen Versicherungsverband, Verein für Konsumenteninformation, BMVIT Abt. ST-1 und Medien weiterleiten werde, wenn wir keine konstruktive Lösung für das Airbag-Problem finden.
Sie haben am 23.01.2020 bis 16Uhr00 die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen, ansonsten sehe ich mich veranlasst den Anhang den entsprechenden Stellen zukommen lassen."

Aber nach kurzer Überlegungspause am 22.01.2020, habe ich das Angebot des Kontaktes zurückgenommen, da ich ja eh die Standardantwort kenne ("ihr Fahrzeug ist nicht betroffen ... wenden Sie sich an Ihrem Audi Servcie Partner ... wenn doch ... usw. usw. usw.):

"Sehr geehrter H., sehr geehrte Frau A. und sehr geehrte Frau S.,
ich bin nochmals in mich gegangen und habe die bisherigen Erfahrungen mit Ihnen als Kundenbetreuung in den letzten Jahren reflektiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass sich jegliches weiteres Gespräch erübrigt. Meine vorher per E-Mail angebotene Gesprächsbereitschaft für eine konstruktive Lösung ziehe ich hiermit zurück und wende mich direkt an die von mir angeführten Stellen und werde diese bitten, die von mir zusammengetragenen Informationen zu verifizieren.
Natürlich steht es Ihnen frei trotzdem mit mir Kontakt aufzunehmen."

Ebenso verlief die erste Anfrage bei Audi Tradition im Sand und daher bemühte ich mich nochmals ein Email (24.01.2020) an Audi Tradition zu schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige für meinen Audi TT8N3 (Modelljahr 2000, TRUZZZ8NZY1008634) einen Ersatzairbag mit der Teilenummer 8N0880201. Ich habe gesehen, dass Sie in Ihrem Online-Store mit der KatNr 229 einen solchen anbieten.
Meine Frage ist daher, ob das Produktionsdatum dieses Airbags nach dem 31.08.1999 liegt und wenn ja, ob ich diesen über meinem lokalen Audi-Servicepartner in Österreich bestellen kann?"

Ob dieser zwei Schreiben oben, hat die Kundenbetreuung von Porsche Austria doch mit einem Zweizeiler (23.01.2020) geantwortet:

"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre neuerliche Kontaktaufnahme.
Am Sachverhalt des gestrigen Schreibens hat sich nichts verändert.
Mit freundlichen Grüßen"

Parallel bemühte ich meine Audi-Werkstätte, die ich an dieser Stelle explizit loben muss, herauszufinden, welchen Datums der Airbag ist. Ich bekam daraufhin am 05.02.2020 folgende Auskunft:

"Sehr geehrter Herr M.!
Ich habe heute von Audi Tradition erfahren das die bei ihnen lagernden Airbags Herstellungsdatum 2014 und 2016 haben. 
Der Austausch des Airbags für ihren Audi würde bei uns € 906,46 inkl. Material und Arbeitszeit kosten. 
Das Teil sollte innerhalb einer Woche bei uns sein."

Um ja keine Zeit zu verlieren und dass mir keiner einen der letzten Airbags wegschnappt, habe ich diesen umgehend am 06.02.2020 mit folgenden Worten bestellt:

"Sehr geehrter Herr S.,
bitte könnten Sie das Ersatzteil bestellen und wenn möglich das neueste (2016). Bezüglich der Lieferzeiten ist es nicht tragisch, da das Fahrzeug derzeit abgemeldet bzw. das Kennzeichen hinterlegt ist. Ich habe Herrn B. gebeten zu klären, ob der Airbag zwischenzeitlich bei Ihnen gelagert werden kann und gehe davon aus, dass dies möglich ist.
Das Fahrzeug wird Mitte bzw. Ende März wieder zugelassen und der Einbau könnte ja dann im Rahmen der §57a Überprüfung (Top Card) erfolgen."
Bitte verständigen Sie mich aber, wenn das Teil gekommen ist, damit ich die Rechnung begleichen kann."

Und um zu Unterstreichen, wie wichtig mir ein Tausch ist, habe ich nochmals auf die Dringlichkeit der Bestellung in einem Mail (06.02.2020) an meine Werkstatt hingewiesen - im Grunde zeigt dies schon, dass meine Ängste irgendwie schon sehr groß waren, im Wissen was in Australien abläuft - und Australia und Austria hören sich ja ähnlich an:

"Sehr geehrter Herr S.,
ich möchte Sie auf die Dringlichkeit der Bestellung des Ersatzteiles 8N0880201 hinweisen, da seit heute Dokumente der amerikanischen Transportbehörde öffentlich vorliegen, in denen zu lesen ist ,dass auch eine Analyse von deutschen Airbags ergeben hat, dass diese nicht oder nur unzureichend auslösen. Zitat:
January 22, 2020: Analysis of NADI inflators from the German market show a possibility of no or slow deployment.
Betroffen sind Airbags, die bis zum 31.08.1999 betroffen sind und daher ist auch mein Fahrzeug davon berührt ist. Ich gehen nun davon aus, dass eine entsprechende Nachfrage nach den Airbags entstehen könnte."

Wenn der Porsche Austria Kundendienst bei mir genauso serviceorientiert agiert hätte, wie meine Audi-Werkstatt, dann gebe es diese Seite nicht, denn einen Tag später (07.02.2020) kam folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr M.! 
Ich wollte sie noch darüber informieren dass der Airbag bestellt ist, und wenn alles passt bekommen wir auch den mit Produktionsdatum 2016. 
Schönes Wochenende! "

Beim späteren Airbag-Wechsel (05.03.2020) hat mir der Serviceleiter dann erzählt, dass die erste Aussage von Porsche Austria an ihm war, dass mein Fahrzeug eine ganz andere Airbag-Einheit hat als die im Safety Recall Report angeführten Airbags. Porsche Austria versorgt anscheinend seine Partner mit falschen Informationen, die wiederum an die Kunden weitergereicht werden - wobei der Audi-Partner hierfür ja nichts kann. Dass diese Aussage bzw. der im Schreiben angeführte Hinweis nicht stimmt hat sich ja mit dem offiziellen Rückrufschreiben 69AE, 69BT und 69CJ bewahrheitet.

Auf eine Anfrage zwischenzeitlich bei Audi hat dann wieder die gut abgestimmte Kundenbetreuung von Porsche Austria am 13.02. 2020 geantwortet:

"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre erneute Kontaftaufnahme mit der AUDI AG.
Diese hat uns gebeten Ihnen auch nochmals zu Antworten.
Wie Ihnen auch seitens der AUDI AG mitgeteilt wurde, hat sich in der Zwischenzeit am Sachverhalt keine Änderung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen"

Die Arroganz und die Desinformationsstrategie der Porsche Austria Kundenbetreuung hatte mich zwischenzeitlich aber so gereizt, dass ich mich an diverse öffentliche Stellen und einige Medien gewendet hatte - was daraus wurde habe ich weiter unter geschrieben, auch wenn diese Thematik niemanden außer mir interessiert.

Loben muss ich an dieser Stelle das Sozialministerium bzw. die Abteilung für Produktsicherheit, die sich, obwohl fachlich nicht zuständig, meiner angenommen und mich auch ernst genommen hat - vielen Dank an dieser Stelle.
Die weitergeleitete Antwort der Audi AG an das Sozialministerium Abt III/2 Produktsicherheit, welche eine Anfrage an Porsche Austria gestellt hat, lautete am 07.02.2020 wie folgt (im Grunde hat die Audi AG nichts anderes mitgeteilt, was nicht schon im Safety Recall Report 20V-056 stand):

"...es tut mir leid, dass sich die Antwort zu der Anfrage von Herrn M. verzögert hat. Ich musste den Vorgang selbst erst mit der AUDI AG klären, weil uns in Österreich keine Informationen zu dem Thema vorlagen.
 Nachfolgend leite ich Ihnen in blauer Schrift die Information der AUDI AG weiter:

Die Firma TK Global LLC (ehemals Takata) hat die amerikanische Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit (NHTSA) über ein mögliches Sicherheitsrisiko zu Fahrzeugen informiert, deren Fahrerairbags mit einem bestimmten Gasgenerator-Typ von Takata ausgestattet sein können. Dabei wurden diverse Fahrzeughersteller genannt, die zwischen 1995 und 1999 mit den gegenständlichen Airbags beliefert wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte solch ein eingesetzter Gasgenerator – non-azide driver inflator (NADI) – über Laufzeit und unter Einfluss weiterer Faktoren nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Die Sicherheit der Kunden steht für Audi an erster Stelle. Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft. Allerdings kann nicht absolut sichergestellt werden, dass der Fahrerairbag bei einem Unfall die volle Rückhaltewirkung entfaltet. Nach gesicherten Erkenntnissen handelt es sich bei den in unseren Fahrzeugen verwendeten Generatoren um einen anderen NADI-Generator-Typ als bei den Vorfällen mit Fahrzeugen anderer Hersteller. Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft.
Interne Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass im Falle eines Unfalles die Rückhaltewirkung des bei Audi eingesetzten NADI-Airbags nicht immer im vollen Umfange gewährleistet sein könnte. Damit werden die damals gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Funktion eines Airbags in USA, Kanada, Australien und Japan nicht sicher eingehalten. Für andere Märkte, z. B. Europa, ist dies abschließend noch nicht geklärt. Audi steht mit den entsprechenden Behörden in Verbindung. Aus diesem Grund gilt die Rückruf-Ankündigung aktuell nur für diese Märkte.
Audi kennt bislang keinen Vorfall weltweit, in dem bei einem Audi-Fahrzeug mit einem NADI-Gasgenerator der Airbag nicht auslegungskonform funktioniert hat. Wir arbeiten weiterhin an einer Klärung des Sachverhaltes. Dazu stehen wir auch im engen Austausch mit dem Lieferanten sowie den Behörden."

Wobei der Übersetzer bezüglich des Berstens den Inhalt nicht ganz korrekt wiedergegeben haben dürfte, denn im Safety Recall Report 20V-056 steht unter "Description of defect" folgender Wortlaut:

"This can lead to slow deployment, which may result in insufficient protection by the driver frontal airbag, or there may be over-aggressive combustion creating excessive internal pressure when the driver frontal airbag is deployed." 

Und auch auf der Audi-Homepage und Schreiben an Audi-Besitzer in Australien ist das Bersten als Möglichkeit angeführt.



Und nur weil Audi davon bisher nichts weiß, dass ein solcher Fall vielleicht doch eingetreten ist, kann man meines Erachtens nicht zwangläufig behaupten, dass man davon nicht betroffen wäre.
Wenn ich nun Textanalyse betreiben würde, dann könnte ich aus den von mir fett hervorgehobenen Textstellen herauslesen, dass bei Audi die Sicherheit seiner Kunden an erster Stelle steht, wenn diese in Amerika, Kanada, Australien und Japan durch entsprechende Gesetze (wie FSSV208) und Verbraucherrechte geschützt sind - aber was ist mit dem Rest der Welt? Scheiß "America first". 

Und weiters frage ich mich, warum Porsche Austria als Importeur angeblich von der ganzen Sache nichts mitbekommen hat, ich aber als normaler Kunde schon, und dies, obwohl die Audi AG schon seit 21.10.2019 von der Airbag-Problematik bescheid wusste und Audi stets beteuert mit seinem Importeur in engem Kontakt zu stehen?

Aufgrund des obigen Mails seitens Audi bzw. Porsche Austria hatte ich mich an das Verkehrsministerium Abteilung Verkehr ST5 gewendet und um entsprechende Auskünfte ersucht - mit dem Hinweis auf Bescheidaustellung, denn, wenn keine Auskunft erteilt worden wäre, dann hätte ich ein Rechtsmittel gehabt. In meiner Anfrage hatte ich folgende Fragen gestellt und eine Antwort am Freitag, den 13.03.2020, erhalten (wenn das kein Zufall ist):

Ist die Audi AG, wie im letzten Absatz angeführt, mit Ihrer Behörde in engem Austausch?
Das BMK ist für die Audi AG nicht die zuständige Behörde. Wir gehen davon aus, dass die Audi AG mit der genehmigenden Typgenehmigungsbehörde als zuständige Behörde im Austausch ist.

Ist es dabei möglich, dass Porsche Austria, wie anfangs erwähnt, nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde bzw. Porsche Austria zum Zeitpunkt meiner Anfrage als Importeur seitens der Audi AG nicht über die Sicherheitsrisiken des Fahrzeuges informiert wurde, obwohl der Audi AG seit 21.10.2019 entsprechende Hinweise vorlagen?
Das kann seitens BMK nicht beurteilt werden.

Welche Auswirkungen hat die Erkenntnis (auch aufgrund von Analysen der Fahrzeuge am deutschen Markt – siehe Safety Recall Report 20V-056), dass die Rückhaltewirkung im vollen Umfang bei einen Unfall nicht gewährleistet sein könnte auf die Betriebssicherheit und die Zulassung zum öffentlichen Verkehr für mein Fahrzeug in Österreich?
Inwieweit die Betriebssicherheit beeinflusst sein könnte, ergeben die Analysen des Herstellers und der genehmigenden Behörde. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Hersteller oder seinen gem. §29 KFG Bevollmächtigten. Aus Sicht des BMK gibt es keine Hinweise darauf, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß genehmigt wurde, daher ist die Zulassung zum Verkehr nicht betroffen, sofern das Fahrzeug dem Stand der Technik und den Herstellervorgaben entsprechend gewartet und instandgehalten wurde und über eine gültige Begutachtungsplakette verfügt.

Welche Maßnahmen sollte ich aus Sicht Ihrer Behörde ergreifen, damit die Betriebssicherheit und die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehrs meines Fahrzeuges in Österreich nicht gefährdet ist?
Die Empfehlungen des Herstellers sollten beachtet werden, das Fahrzeug sollte dem Stand der Technik und den Herstellervorgaben entsprechend gewartet und instandgehalten werden.

Welche weitere Maßnahmen werden seitens Ihrer Behörde angedacht?
Die Analysen seitens des Herstellers und der genehmigenden Behörde werden ergeben, ob ein Rückruf erforderlich ist. Die Durchführung des Rückrufes ist in § 40b Abs. 9 KFG geregelt.

Im Grunde heißt das Schreiben des Verkehrsministeriums für mich als österreichischer Konsument, sofern ich es richtig verstanden habe, dass ich auf die Behörde, die die Typengenehmigung erstellt hat -nämlich das Kraftfahr-Bundesamt in Deutschland kurz KBA (Genehmigungsnummer für Audi 8N: e1-97/27-0090*00 vom 22.04.1998) in 24932 Flensburg -, und auf die Audi AG angewiesen bin, ob man in Sachen Airbag tätig wird oder nicht.

Nachdem man nun mit Corona andere Sorgen hat und nach der Krise die Automobilindustrie vermutlich wirtschaftlich angeschlagen an der Wand steht und trotz Dieselskandal die heilige Kuh in Deutschland und Österreich weitgehend verschont wird, wird man dem lächerlich kleinen Thema Airbag in Europa bzw. Österreich wahrscheinlich weniger die nötige Aufmerksamkeit schenken. Denn 29 Tote und 320 Verletzte sind "a Lärcherlschaß" gegen das, was in den von Corona betroffenen Ländern ablief - weitere Airbag-Opfer könnte man dann quasi als Kollateralschaden der Pandemie verbuchen.

Da Corona meinem Tatendrang etwas gehindert hatte, musste ich dies auf andere Weise kompensieren und habe es (25.03.2020 bzw. 14.04.2020) geschafft, das Kontaktformular des KBA (Abteilung Typengenehmigung für Personenkraftwagen bzw. Produktsicherheit/Rückruf) wie folgt auszufüllen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vom österreichischen Verkehrsministerium an Sie verwiesen, weil ich Fragen zu der neueren Airbag Problematik habe und Sie die typengenehmigende Behörde meines Audi TT8N3 sind (Genehmigungsnummer für Audi 8N: e1-97/27-0090*00 vom 22.04.1998).
Bezüglich meines Audi TT8N3 (Herstellungsdatum 15.06.1999) musste ich den Medien (AutoBild Klassik 02/2020) entnehmen, dass es im Zeitraum vom 01.05.1995 bis 31.08.1999 zu Problemen bei der Fertigung von NADI-Inflatoren des Herstellers Takata Sachsen Elterlein (unzureichende Versiegelung in 1% der Fälle) gab und sich in meinem Fahrzeug nachweislich dokumentiert ein Airbag des besagten Herstellers und des besagten Zeitraumes (SerienNr. *001EZB06AD37*, Produktionsdatum 09.06.1999) befindet. 
Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern bereits Rückrufaktionen, wobei sich beispielsweise mein Fahrzeug (FIN TRUZZZ8N3Y1008634) genau in dem FIN-Kreis der australischen Fahrzeuge bewegt.
Im Weiteren ist dem Safety Recall Report 20V-056 der NHTSA zu entnehmen, dass anhand von Untersuchungen an Airbags des deutschen Marktes es mitunter zum Nichtöffnen oder unzureichender Befüllung kommen kann. Zitat:

"January 22, 2020: Analysis of NADI inflators from the German market show a possibility of no or slow deployment. Test results are being presented to the Audi Product Safety Committee. Due to a potential noncompliance with FMVSS208 a determination of a safety defect was made. Audi continues to investigate and evaluate the issue with respect to the possibility of inflator ruptures. At this point Audi does not have any indication of inflator ruptures in the field or in test environments.".

Darüber hinaus liegt mir eine Stellungnahme von Porsche Austria an das österreichische Sozialministerium (Abteilung Produktsicherheit) vor, in dem die Audi AG schreibt:

"Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft. Allerdings kann nicht absolut sichergestellt werden, dass der Fahrerairbag bei einem Unfall die volle Rückhaltewirkung entfaltet. ".

Leider ist dem Schreiben aber auch zu entnehmen, dass:

"Damit werden die damals gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Funktion eines Airbags in USA, Kanada, Australien und Japan nicht sicher eingehalten. Für andere Märkte, z. B. Europa, ist dies abschließend noch nicht geklärt. Audi steht mit den entsprechenden Behörden in Verbindung. Aus diesem Grund gilt die Rückruf-Ankündigung aktuell nur für diese Märkte."

Aufgrund der Aussage der Audi AG, dass andere Märkte anscheinend strengere Sicherheitsstandards anlegen als Ihre Behörde, möchte ich Sie daher bitten mir zu dem Sachverhalt "NADI-Airbag Problematik Audi TT8N" schriftlich zu antworten."

Weil das erste Schreiben zum Schluss etwas diffus formuliert war - was mein Anliegen betrifft - habe ich nochmals am 14.04.2020 ein erneutes eingereicht, wobei ich drei konkrete Fragen gestellt habe, die mit 28.04.2020 vom KBA ausführlich beantwortet wurden:


Nun ist dieses Schreiben auch offiziell, da der Rückruf in der KBA-Datenbank auch zu ersehen ist. Dort ist er mit der Referenznummer 9505 angeführt. Der Hersteller-Code für den überwachten Rückruf lautet bekannterweise 69AE.

Wie bereits geschrieben, hatte ich mich auch an einige Medien gewendet. Dabei bedankten sie sich zwar für die umfangreichen Informationen, wobei diese aber vermutlich in den diversen Rundordnern (sprich Mistkübeln) landeten.
Man beißt ja nicht die Hand, die einen füttert, denn dann wäre es aus mit Testautos, angeblichen Insider-Informationen (eigentlich bewusst gesteuerte Leaks) oder kostenlosen Reisen zu irgendwelchen Präsentationsevents - also alles, was sich dann als unabhängige Presse sich bezeichnet.

Aber ab und zu geschehen auch noch kleine Zeichen und Wunder in Zeiten wie diesen und AutoBild hat sich am Rande eines Artikels meiner angenommen und die Problematik auch beim Audi verfolgt, nachdem einige Leser und Leserinnen sich über Briefe von BMW geärgert hatten, indem sie zur Stilllegung des Fahrzeuges aufgefordert bzw. gezwungen wurden. 

Der nachstehende Bericht ist in der Ausgabe Nr. 14 vom 02.04.2020 auf Seite 28 erschienen.


Laut dem Beitrag hatte damals ein Sprecher der Audi AG angekündigt, dass der Rückruf - für mich aber etwas spät - weltweit ausgeweitet wird (dies lag damals angeblich der AutoBild-Redaktion schriftlich vor).

Daraufhin nochmals ein Versuch bei der Audi AG ein wenig mehr an Informationen rauszubekommen. Bewaffnet mit dem KBA-Schreiben und dem Hinweis auf die Pressemeldung bat ich um genauere Informationen. Aber die Reaktion bzw. die Antwort der Audi AG war natürlich nicht unerwartet für mich. Diese spielte den Ball wieder an den Importeur Porsche Austria zurück - ich glaub' das nennt man Ping-Pong Effekt.


Also dann am 16.05.2020 wieder ein Mail an Porsche Austria:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie auf meine Anfrage bezüglich der Airbag-Problematik bei meinem Audi TT 8N3 (FIN TRUZZZ8NZY1008634) mir keine entsprechende Auskunft bzw. Unterstützung teil ließen musste ich mich selber an verschiedene Stellen wenden und bekam die Rückmeldung aus dem Sozialministerium (Abteilung Produktsicherheit) und dem Verkehrsministerium (Abteilung ST5), dass Sie keinerlei Ahnung über die Problematik haben.
Daraufhin habe ich mich an das KBA und die Audi AG gewendet, wobei letztere mich wieder an Sie verwiesen hat. Seitens des KBA habe ich am 28.04.2020 die Rückmeldung bekommen, dass nun auch die Audi AG einen Rückruf vornimmt.
Welche Maßnahmen plant nun die Audi AG bzw. Sie als zuständiger Importeur, damit meine Sicherheit im Falle eines Falles gegeben ist? Sind etwaige drastische Maßnahmen, wie in Australien, auch in Österreich denkbar? Könnte es sein, dass ich, genauso wie BMW E46 Besitzer, zur Nichtbenutzung meines Fahrzeuges aufgerufen werde?"

welches mit folgendem Statement am 20.05.2020 zurückkam:

"Sehr geehrter Herr  M.
danke für Ihre u.a. Kontaktaufnahme.
Auch die AUDI AG hat uns Ihre neuerliche Anfrage bzgl. Airbag bei Ihrem AUDI TT mit der Fgst-Nummer TRUZZZ8NZY1008634 weitergeleitet. Alle Anfragen von Kunden aus Österreich werden von der AUDI AG ausnahmslos an Porsche Austria GmbH & Co OG als Großhandel für Österreich zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Inhaltlich sind wir natürlich abgestimmt. 
Anfang Februar konnten wir Ihre Anfrage über das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach Rücksprache mit der AUDI AG gemäß dem unten in blau zitierten Text beantworten. Wir hatten Sie informiert, dass für Europa die Klärung des gegenständlichen Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen ist und die Abstimmungen zum weiteren Vorgehen mit den zuständigen Behörden noch im Gange sind. 
Hier gab es in der Zwischenzeit weitere Erkenntnis-Fortschritte und es wird erwartet, dass die Abstimmungen zwischen der AUDI AG und dem deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie die Risikobewertung durch das KBA als zuständige Marktüberwachungsbehörde innerhalb der EU voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. 
Im Anschluss (voraussichtlich Ende Juni 2020) werden wir, als der für Österreich verantwortliche Großhandel, von der AUDI AG die Informationen erhalten, welche konkreten Maßnahmen mit dem KBA abgestimmt wurden und wie Kunden von potentiell betroffenen Fahrzeugen informiert werden.
Mit aktuellem Stand kann schon gesagt werden, dass es basierend auf den Ergebnissen der bisherigen Analysen, auch in Österreich für bestimmte Fahrzeuge eine Feldmaßnahme geben wird. An dieser Stelle der Hinweis, dass der in Ihrem Fahrzeug verbaute Gasgenerator im Airbag technisch Unterschiede zu denen anderer Hersteller aufweist welche zu unterschiedlichen Auswirkungen im Fehlerfall führen können. Die geplante Feldmaßnahme bezieht sich auf das mögliche alterungsbedingte Potential einer verminderten Schutzwirkung des Airbags. Diese Auswirkung unterscheidet sich entscheidend zu den in den Medien bei anderen Fahrzeugherstellern berichteten Phänomen von geborstenen Gasgeneratoren bei denen herumfliegende Metallteile zu Verletzungen von Insassen geführt hätten. 
Weltweit ist kein Fall mit einem Audi-Fahrzeug bekannt, bei dem ein Airbag mit einem NADI Generator nicht auslegungskonform funktioniert hat.
Wir verstehen, dass Sie gerne früher und schneller eine Information haben möchten. Wir möchten Sie dennoch bitten, sich bis zum Abschluss der Abstimmung und Sachverhaltsbewertung mit den zuständigen Behörden zu gedulden. Anschließend werden wir Sie zu Inhalt und Ablauf der geplanten Feldmaßnahme informieren. Wir bitten dafür um Verständnis."

Witzig ist der fett markierte Satz, den man immer wieder in bei Audi findet - dürfte ein Standardtextbaustein sein. Dies widerspricht nämlich dem eigenen Schreiben, wo drin steht

"Interne Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass im Falle eines Unfalles die Rückhaltewirkung des bei Audi eingesetzten NADI-Airbags nicht immer im vollen Umfange gewährleistet sein könnte."

Aber das gleiche Spiel spielt auch Audi bezüglich der Nachfrage des Airbagdatums bzw. den unterschiedlichen Angaben am Gasgenerator und am Aufkleber. Die verschiedenen Datumsangaben fielen mir erst im Mai 2020, beim Schreiben dieses Beitrages und näheren Recherchen auf.


Ich startete daraufhin eine Anfrage an meine Audi-Werkstätte am 02.06.2020:

"Sehr geehrter Herr S.,
anbei die Fotos bezüglich des Datum am Airbag und am Etikett. Vielleicht können Sie abklären, warum diese differieren, insbesondere weil Audi ja als Produktionsdatum 2014 angab."

Ungewohnter Weise bekam ich nach fast zwei Wochen keine Antwort von meiner Audi-Werkstätte - was eher untypisch für sie ist - und ich startete nochmals eine Anfrage am 14.06.2020:

"Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie bezüglich der unterschiedlichen Datumsangaben (Herstellungsjahr 2006 und Etikett 2014) am Airbag schon Informationen?"

In gewohnter zuverlässiger Weise, was ich an dieser Stelle von Porsche Austria bzw. Audi an dieser Stelle noch immer nicht behaupten kann, kam von meiner Werkstätte am 17.06.2020 folgende Rückmeldung (wobei mir die Werkstätte schon langsam leid tat, aber Gottseidank hat sie ja auch Opel und Peugeot im Programm - wäre vielleicht eine zukünftige Alternative für unseren Seat Leon ST, nachdem wir den Seat Altea XL bereits wegen schlechter Erfahrungen mit einem anderen Servicepartner und Porsche Austria Kundendienst schon gegen einen Hyundai i30 ersetzt haben):

"Sehr geehrter Herr M.! 
Ich habe diesbezüglich schon ein Mail an Audi Tradition geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten,  werde es nochmals in Erinnerung rufen. 
Sobald wir eine Antwort haben melde ich mich bei ihnen."

Parallel stellte ich eine Anfrage am 12.07.2020 an Audi Tradition in der Hoffnung etwas Licht in den Datumsdschungel zu bringen:

"Sehr geehrte Frau P.,
ich warte leider immer noch auf eine Rückmeldung bezüglich des bei Ihnen erworbenen Airbagmoduls, mit der Teilenumer 8N0880201, auf dem einerseits das Herstellungsjahr 2006 vermerkt und andererseits ein weiteres Etikett mit 12.05.2014 und einer Nummer *001EZB0DDC4h* aufgebracht ist.
Mir wurde bei der Bestellung des Airbags durch meinen lokale Werkstätte mitgeteilt, dass es sich um einen Airbag aus dem Jahr 2014 handeln soll, was aber dem Aufkleber direkt am Gasgenerator widerspricht.
Ich hätte daher gerne die Information, welches Datum nun maßgeblich für die Herstellung ist bzw. welches Datum und was die Nummer auf dem Etikett meines Airbagmoduls beschreibt. Es dürfte ja nicht so schwer sein, dass man weiß, was die eigenen Aufkleber für Funktion haben. Die Marke Audi zeichnet sich in diesem Fall nicht gerade mit Kompetenz aus, da auch die Fachwerkstätte bis dato keine Informationen von Ihnen bzw. Ihrer Fachabteilung erhalten hat."

bekam ich am 16.07.2020 von Audi Tradition natürlich wieder folgende Antwort:


Gut, wenn Audi nicht mit mir das klären will, dann sollen sie bitte die Information an die Audi-Werkstätte weiterleiten. Damit hätte ich ja kein Problem, wenn am 16.07.2020 nicht folgende Antwort von der Audi-Werkstätte gekommen wäre:

"Sehr geehrter Herr M.! 
Im Anhang ist die Antwort von Audi Tradition, tut mir leid dass es etwas länger gedauert hat, aber ich habe diese Information selber soeben erst erhalten."

Audi wäre ja nicht Audi, wenn man andere Antworten bekäme. Irgendwie hat das Ganze ja was von Realsatire und in Zeiten von Corona, wo alle Kultureinrichtungen zugesperrt haben, liefert Audi ja irgendwie seinen Beitrag zur Kultur in kabaretthafter Form.

Meine, fast schon resignierende Antwort, an die geplagte Audi-Werkstätte am 16.07.2020 war dann:

"Sehr geehrter Herr S.,
danke für die Weiterleitung.
Anhand der sehr geistreichen Antwort von Audi wissen wir nun genau, was der zweite Aufkleber auf sich hat. „Bei weiteren Fragen oder Anregungen sind wir gern wieder Ihr Ansprechpartner“ – ich glaube, das können wir uns zukünftig sparen."

Genau so wenig, wie Audi es geschafft hat eine entsprechende Aussage hinsichtlich des Datums zu geben, hat es Porsche Austria bis zum Juli 2020 nicht geschafft eine entsprechende Antwort auf den Rückruf zu finden, während in Deutschland den Fahrzeughaltern schon die offiziellen Briefe des KBA zuflatterten. Eine Antwort, entsprechend der Sprachregelung des Rückrufschreibens des KBA, kam von Porsche Austria am 12.07.2020:

"Sehr geehrter Herr M.
danke für Ihre u.a. Kontaktaufnahme.
Die AUDI AG hat uns heute weitere Informationen zu dem Thema übermittelt!
Bei Ihrem Fahrzeug (AUDI TT TRUZZZ8NZY1008634) wird der Austausch der Airbag-Komponente über eine Rückrufaktion (Code 69AE) vorbereitet. Aufgrund des Fahrzeugalters sind leider derzeit keine Originalersatzteile verfügbar. Aus diesem Grund treibt die AUDI AG derzeit die Neuentwicklung der Airbag-Komponente für Ihr Fahrzeug voran. 
Die AUDI AG geht davon aus, dass der Austausch ab dem 2. Quartal 2021 erfolgen kann. Sobald die Komponente verfügbar ist, werden Sie als Fahrzeughalter über den Versicherungsverband Österreich angeschrieben, um für die notwendige Maßnahme an Ihrem Fahrzeug einen Termin in einer AUDI Vertragswerkstatt vereinbaren zu können.
Nach den Angaben der AUDI AG, kann bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Fahrzeug uneingeschränkt genutzt werden. Diese möchte Sie an dieser Stelle jedoch bitten, mit besonderer Sorgfalt jederzeit auf die Verwendung des Sicherheitsgurts zu achten, um im Falle eines Unfalls das Verletzungsrisiko weit möglichst zu reduzieren."                                 

In dem deutschen KBA-Brief steht, wie nun auch in Österreich von der Porsche Austria angekündigt wird, dass die Audi AG die Neuentwicklung des Airbags vorantreibt und mit einer Lösung im 2. Quartal 2021 zu rechnen ist.
Weiters wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass man der Verwendung des Sicherheitsgurtes Beachtung schenken sollte - no na ned, wäre ja sowieso gesetzlich vorgeschrieben.

Was die Audi AG und Porsche Austria jedoch verschweigen ist, sollte der Airbag wirklich unzureichend auslösen, dass dann das Verletzungsrisiko bei Frontalunfällen steigt. Laut ADAC werden nur in Kombination dieser zwei Sicherheitseinrichtungen schwere Kopfverletzungen um 45% reduziert und Gesichtsverletzungen fast vollständig vermieden - aber nur in Kombination.
Und wenn der Sicherheitsgurt alleinig ausreichend wäre, warum betreibt dann Audi den Aufwand einer Neuentwicklung?

Daher frage ich mich auch, ob der Sicherheitsgurt wirklich alleinig sicher ist? Audi hat damals mit den hohen Sicherheitsstandards geworben (siehe weiter oben). Darüber hinaus altern ja auch die Gurte bzw. das Gurtband, welches aus Polyesterfäden besteht und manche weisen eventuell Verschleißerscheinungen (z.B. ausgefranste Kanten) auf oder wurden in der Tür eingeklemmt - insbesondere bei Sportwägen, da ja die Gurtumlenkung tiefer sitzt als bei anderen Fahrzeugen und der Gurt sich nicht immer zu 100% aufrollt.

Und wenn die Entwicklung des Airbags 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt, dann hätte man zumindest aus meiner Sicht Audi verpflichten sollen die Gurtsysteme kostenlos zu prüfen, denn nicht jede Halterin (an dieser Stelle wird wieder mal vorbildlich gegendert) ist in der Lage den Zustand des Gurtes einwandfrei zu beurteilen.

Beispielsweise findet man im erWin (zumindest bei Seat) eine umfangreiche (3 Seiten) bebilderte Beschreibung, wie man den Zustand des Sicherheitsgurtes prüfen kann. Warum solche Informationen nicht in Kombination mit den Rückrufdokumenten ausgegeben werden ist für mich unverständlich, oder doch verständlich. Es würden dann vermutlich hohe Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen und mitunter könnte es zu einem Ersatzteilmangel beim Gurt kommen, noch dazu, da es unterschiedlich gefärbte Gurtbänder, je nach Innenausstattung, gab. Im erWin Dokument steht nämlich:

 "Wird eine Beschädigung anhand der Prüfpunkte festgestellt, so ist der Kunde auf die Notwendigkeit eines Gurtwechsels hinzuweisen. Wenn der Kunde dem Ersatz der Sicherheitsgurte nicht zustimmt, wird dies im Inspektions- und Wartungshandbuch vermerkt."

Aufgrund  meiner Überlegungen dachte ich mir, ich muss wieder mal das KBA etwas bemühen und hatte dann folgende Anfrage gestellt:

 "Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Rückrufaktion 69AE der AUDI AG hätte ich noch einige Fragen an Ihre Behörde, als Fahrer eines wohlmöglich betroffenen Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634, produziert am 15.06.1999). 
Ich konnte in einigen technischen Foren die Schreiben der AUDI AG  einsehen, die im Zuge dieser Rückrufaktion an die betroffenen Fahrzeughalter ergingen.
Da es sich um einen überwachten Rückruf aufgrund eines schweren Mangels handelt, stellt sich für mich die Frage, ob die Sicherheit der Fahrzeuglenker, respektive meiner Person, nur durch den Sicherheitsgurt ausreichend gewährleistet ist und aufgrund welcher Erkenntnisse diese Entscheidung beruht?
Die AUDI AG hat im Zuge der Einführung des Audi TT8N nämlich damit geworben, dass das Fahrzeug den Anforderungen der Sicherheitsbestimmungen 96/27/EG und 96/97/EG entspricht.
Nun bittet aber die AUDI AG  "... auf die Verwendung des Sicherheitsgurtes zu achten ...", da eine Fehlauslösung des NADI-Airbags nicht ausgeschlossen werden kann. Die Fehlerquote der fehlerhaft produzierten Gasgeneratoren beträgt immerhin 1%, d.h. jedes 100. Fahrzeug, auch meines, könnte betroffen sein. 
Für meines Empfinden, als Techniker und Lehrender im Bereich Maschinenbau/Mechatronik,  sind die Maßnahmen der AUDI AG nicht ausreichend, da der ordnungsgemäße Zustand des Sicherheitsgurtes derzeit im Zuge dieser Aktion 69AE durch Werkstätten nicht überprüft wird.
Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Sicherheitsgurte altern und unter Umständen beispielsweise an den Kanten ausfransen oder eventuell in die Fahrertür eingeklemmt wurden, was einen negativen Einfluss auf das Gewebe des Gurtbandes haben könnte.
Darüber wird in der BRG/GUV-R 198 für Gurte als Absturzsicherung - und ein Sicherheitsgurt im KFZ kann in seiner Funktion als solcher angesehen werden - einen Austausch innerhalb von 6 bis 8 Jahren empfohlen. Die Hersteller solcher Gurtbänder sprechen von 10 Jahren. 
Meines Empfindens nach müsste zumindest bei dem vom Rückruf 69AE betroffenen Fahrzeugen eine Überprüfung des Sicherheitsgurtes auf Funktion und Zustand erfolgen, wenn nicht sogar eine temporäre Stilllegung ausgesprochen werden, bis der Mangel mit den NADI-Gasgeneratoren behoben wurde, da moderne Rückhaltesysteme heutzutage aus Gurt und Airbag bestehen. 
Nun meine abschließenden Fragen:

- hat man seitens des KBA die Lebensdauer bzw. den Alterungsprozess der Gurtsysteme und ein eventuelles Versagen beim Rückruf 69AE mitberücksichtigt?
- hat man eine temporäre Stilllegung der Fahrzeuge angedacht?
- gab es seitens der AUDI AG ähnliche Lösungsansätze wie in Australien?"

Die vom KBA kommenden Antwort zu diesem Thema überrascht eigentlich nicht. Aus Sicht des KBA ist natürlich jeder Fahrzeughalter ein Spezialist für die Beurteilung des Zustandes des Sicherheitsgurtes.

"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland und zuständig für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Da Ihr Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist, muss ich Sie bitten, sich an Ihre zuständige Marktüberwachungsbehörde in Österreich zu wenden. Aussagen zur Rückrufdurchführung außerhalb Deutschlands kann das KBA nicht tätigen.
Folgende Hinweise zu Ihren Fragen möchte wir Ihnen aber gerne trotzdem geben: 

Anforderungen an einen regelmäßigen Austausch von Fahrzeugsicherheitsgurten in einem bestimmten Intervall gibt es in der europäischen Gesetzgebung nicht. Die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Gurte eines Fahrzeugs obliegt dem Fahrzeughalter. Angeschnittene/angerissene oder anderweitig beschädigte Gurte sollten bei regelmäßiger Wartung des Fahrzeugs bzw. bei geplanter Benutzung auffallen und sind entsprechend auszutauschen. Sobald der Halter Kenntnis von einem Mangel an seinem Fahrzeug erlangt, liegt es in seiner Verantwortung, auch andere Nutzer des Fahrzeugs über den potentiellen Mangel zu informieren.  
Jedem Halter oder anderen Nutzern, eines betroffenen Fahrzeuges, steht es dann frei, dieses bis zur Durchführung des Rückrufes nicht zu verwenden. Eine behördliche Stilllegung der Fahrzeuge bis zur Umrüstung wäre unverhältnismäßig, da der Mangel grundsätzlich nur im Falle eines Unfalls mit Airbagauslösung auftreten kann. (Bitte beachten Sie, dass sich diese Hinweise bis auf den ersten Satz auf die deutsche Gesetzgebung beziehen.). 
Dem KBA ist nicht bekannt, welche Maßnahmen in Australien durchgeführt wurden. Wir müssen Sie daher in Bezug auf diese Frage bitten, sich an den Hersteller zu wenden."

Okay, haken wir das Thema Sicherheitsgurt ab und wenden wir uns wieder dem Airbag bzw. dem nicht "frischen" Datum zu - ein neues Jahr, ein neues Spiel und neue Fragen. Und zwar an meine Audi-Werkstätte (15.01.2021):

"Sehr geehrter Herr B.,
könnten Sie mich bitte informieren, inwieweit der Stand bezüglich einer Kulanzregelung beim Airbag des Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634) bei Porsche Austria bzw. Audi ist, da dies schon einige Zeit her ist."

Kurz darauf (18.01.2021) bekam ich vom Serviceleiter folgende Rückmeldung:

"Sg. Hr. M.
Leider stehen bis Dato keine Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung, daher gibt es bezüglich Austausch ,Gwl  oder Kulanz auch keine Aussagen.(Teile sind voraussichtlich erst zweites Quartal 2021 lieferbar).
Ich habe leider keine besseren Nachrichten und gebe Bescheid wenn wir neue Informationen bekommen."

Also habe ich nochmals einen vorletzten Anlauf bei der Kundenbetreuung von Porsche Austria genommen und denen am 27.03.2021 geschrieben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte bereits vor über einem Jahr mit Ihnen Kontakt bezüglich der Airbag-Problematik bei meinem Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634). Die entsprechenden Korrespondenzen mit Ihnen, der Audi AG und öffentlichen Stellen brachten zu dem damaligen Zeit keine Klarheit über das weitere Geschehen.
Da Ihre Rückmeldungen damals zeigten, dass Sie in dieser Causa (was mich persönlich etwas verwundert) eher unwissend waren, ließ ich im April 2020 das Airbagmodul 8N0880201 vorsorglich durch die Firma Automobile M., aufgrund der bereits von Audi in Australien ergriffenen Feldmaßnahme und des bestehenden Ersatzteilmangels, tauschen.
Da demnächst das besagte 2. Quartal 2021, in dem eigentlich die Rückrufaktion 69AE starten sollte, ansteht, möchte ich hiermit nochmals nachfragen, inwieweit diese nun im besagten Zeitraum auch durchgeführt wird?
Im Weiteren bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie der Stand der Dinge bezüglich des Kulanzantrages seitens der Fa. Automobile M. ist. Mir wurde am 15.01.2021 von der Fa. Automobile M. nämlich mitgeteilt, dass es Ihrerseits noch keine entsprechende Rückmeldung bzw. Entscheidung gab.
Nachdem sich die Angelegenheit seit über einem Jahr hinwegzieht, wäre es aus meiner Sicht einmal angebracht, dass darüber entsprechend entschieden und ein Schlussstrich gesetzt wird. Insbesondere die permanenten Falschinformationen, wie auch das Produktionsdatum des Ersatzteils, sind meines Erachtens keine Zeichen sich mit Ruhm bekleckert zu haben."

Der geübte Leser kann sich schon denken, was wieder als Antwort von Porsche Austria retour kam:

"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.
Ihr Anliegen werden wir mit der Firma Automobile M. besprechen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld, Sie werden nach Prüfungsabschluss von uns oder vom Autohaus wieder angesprochen.
Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage zügig zu beantworten. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, falls es im Einzelfall einmal länger dauert."

Etwas länger dauert ist bei über einem Jahr gelinge gesagt schon etwas frech. Aber ich gebe ja nicht so schnell auf - eigentlich bin ich wie ein Pitbullterrier, der sich in sein Opfer verbeißt - und habe auch darauf am 20.04.2021 geantwortet (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die juristische Formulierung richtig ist, vielleicht waren die zwei Semester Jus in Salzburg doch zu kurz):

"Sehr geehrter Herr H., sehr geehrter Herr B.-Z.,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dass es Audi bis dato nicht geschafft hat eine entsprechende Ersatzteillösung herbeizuführen, obwohl wir uns im 2. Quartal 2021 befinden, verwundert mich wenig und habe ich auch ehrlich gesagt erwartet. 
Was Sie aber nicht beantwortet haben, war, wie Sie bezüglich dem Kulanzantrag der Fa. M. entschieden haben. Da ich ja vorzeitig über die Airbag-Problematik eingehend informiert war, wollte ich nicht das Risiko eingehen und ein Fahrzeug lenken, bei dem die Gefahr eines defekten Airbags vorliegt und so habe ich mich für den Tausch des Airbags entschieden. 
Die Fa. M. hat daher von Audi Tradition einen Airbag bestellt und diesen eingebaut. Die aufgelaufenen Kosten betrugen dabei 906,46EUR. Etwas befremdend ist auch, dass Audi Tradition der Fa. M. mitteilte, dass der besagte Airbag aus 2014 ist (auf diesem befindet sich neben der Seriennummer *001EZB0DDC4H* ein Datum mit 15.04.2014), obwohl auf dem Gasgenerator das Herstellungsjahr 2006 vermerkt ist.
Die Audi AG bzw. Audi Tradition verweigert bis dato die Auskunft, was es mit dem besagten Datum auf sich hat. 
Ich finde es befremdlich bzw. in der Argumentation eigenartig, wenn man den Kunden falsch informiert bzw. diesem ein falsches Datum unterschiebt und dann mitteilt – Zitat:
„Nach Rücksprache mit unseren Kollegen aus der Fachabteilung teilen wir Ihnen mit, dass der Airbag in Ordnung ist, auch wenn nicht jedes Einzelteil davon in 2014 "frisch" gefertigt wurde.“  
Eine Differenz von 8 Jahren ist nun mal keine Kleinigkeit, insbesondere wenn das Selbststudienprogramm Nr 151 „Audi Airbagsystem für Fahrer und Beifahrer“ auf Seite 23 vermerkt, dass Airbageinheiten nicht länger als 3 Monate gelagert werden dürfen. 
Laut ABGB §871 wäre das falsch mitgeteilte Datum ein Rücktrittsgrund aufgrund von Irrtum. Sollte von Ihnen bezüglich dieser schon lang andauernden Causa kein Entgegenkommen gegeben sein, dann sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten."

Mittlerweile ist mir der Geduldsfaden gerissen und ich habe mich, wie im Schreiben angekündigt, wegen der falschen Auskunft, bezüglich des Datums des getauschten Airbagmoduls, Ende April 2021 an den ÖAMTC bzw. deren Rechtsabteilung gewendet und um Unterstützung gebeten - wie gesagt, zwei Semester Jus in Salzburg werden mir vermutlich nicht weiterhelfen und ich brauche professionelle Hilfe.

Aber mir scheint es, es ist bzw. wird ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei ich hoffe, dass dann die Geschichte auch so endet. Aber Justitia ist ja blind bzw. ihre Augen sind verbunden und sieht somit nicht das Wesentliche und dann kann es heißen, Recht bekommen bedeutet nicht unbedingt auch Recht haben. Deswegen auch das Ungleichgewicht der Waage bei den Abbildungen. Dann könnte die Geschichte vom kleinen David vielleicht auch tragisch enden.

Anscheinend muss etwas - um den Bogen wieder zu Australien zu schließen - im Busch sein, da mich am 06.05.2021 eine fehlgeleitete Email von der Kundenbetreuung Porsche Austria an deren Rechtsanwaltskanzlei Dr. Robert P.  erreicht hat, welche die letzten drei Mails als Anhang und auch den Link auf diesen Beitrag zum Inhalt hatte. Man sieht, dass die Kundenbetreuung bei Porsche Austria nicht einmal Dr. Robert P. von Dr. Robert M. auseinanderhalten kann, was aus meiner Sicht schon etwas bezeichnend für die Causa ist. Aber zumindest kann ich jetzt nicht behaupten, dass die Kommunikation intransparent wäre.

Und die Antwort der Rechtsvertretung hat auch nicht lange auf sich warten lassen. Man bittet um Geduld und geht mittlerweile von einem Tausch der Airbags im 3. Quartal 2021 aus. Was das Thema "frischer" Airbag betrifft, verweist man quasi auf die Werkstätte, da diese den ja verkauft und eingebaut bzw. entsprechende Absprachen mit mir getätigt hat. Nur dass man seitens Audi die Werkstätte auch im Kreis rumschickt wird geflissentlich ignoriert.

Interessant ist die Argumentation insofern, dass ja bei den ganzen Rückmeldungen seitens der Audi AG immer wieder auf die entsprechende Abstimmung mit der Kundenbetreuung in Österreich, sprich Porsche Austria, verwiesen wird und Audi Tradition (Auto Union GmbH) laut Impressum eine 100% Tochtergesellschaft der Audi AG ist. Und nun spielt diese Verbindung bei diesem Punkt auf einmal keine Rolle mehr - für mich ein klassischer Fall von Kindesweglegung.

Dass ich vielleicht einen Teil meiner oben erwähnten Ausgaben zurückbekomme - denn die Korrespondenz mit Porsche Austria und Audi zeigt, dass ich die Problematik schon frühzeitig im Visier hatte und aus meiner Sicht nur für dumm verkauft wurde bzw. andauernd hingehalten werde - habe ich mittlerweile aufgegeben. Insgesamt wurden von den verschiedensten Stellen in dieser Causa in Summe mindestens 77 Emails versendet.

Jetzt geht es nur mehr um das Prinzip. Mitunter hat der bisherige Aufwand mir zu antworten wahrscheinlich schon mehr gekostet als der eigentliche Wechsel des Airbagmoduls - und dies tut schon meinem Seelenfrieden gut.

Die letzte Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria an den ÖAMTC, im Oktober 2021, lautete, dass man die Kosten nicht übernimmt, weil ich das Gesamtmodul (welches es ja nur in dieser Form damals gab) tauschen lies und jetzt ja nur ein Teil davon, nämlich der neuentwickelte Gasgenerator, getauscht wird, was ja wesentlich kostengünstiger ist. Eigentlich wäre es ja interessant, was Audi der Generator so an Entwicklungs-, Zulassungs- und Produktionskosten gekostet hat. Dann könnte mir ja Porsche Austria zumindest die Arbeitszeiten, die Kosten des Gasgenerators und die TopCard ersetzen - da käme auch der eine oder andere Hunderter schon zusammen.

Nachdem sich auch die ÖAMTC-Rechtsabteilung an Porsche Austria mit dem vorletzten Schreiben der Kanzlei die Zähne ausgebissen hatte - laut deren Aussage erstmalig, dass sich eine große Kanzlei bei Kulanzfragen eingeschaltet hat - hat man mir empfohlen gerichtlich gegen Porsche Austria vorzugehen, was ich getan habe, da meine Rechtschutzversicherung den Fall übernommen hat. Ich habe mir auf Empfehlung des ÖAMTCs eine Rechtsvertretung gesucht, die schon eingehend Erfahrungen mit Audi im Zuge der Dieselskandal-Klage hatte.

Meine nun zweite extrem negative Erfahrung (falsche Toleranzen bei den Achsvermessungen des Seat Leon ST) mit der Porsche Austria Kundenbetreuung innerhalb von fünf Jahren, die sich über Monate hinwegstreckt, und die aus meiner Sicht nachlassende Qualität der VAG-Produkte bestärkte mich immer mehr sich von den VAG-Marken abzuwenden und, wie bereits beim Seat Altea XL, unseren Seat Leon ST gegen eine Nicht-VAG-Marke auszuwechseln, was dann auch nach einem Totalschaden des Seats im Juli 2021 erfolgte.

Nun stehen bei uns zwei Hyundai i30 PD, nach jahrelangen VW und Seat-Fahrzeugen (rund 21 Jahre), in der Garage und das Preis-Leistungsverhältnis ist im Gegensatz zu den VAG-Produkten unschlagbar. Der Audi TT8N3 bleibt natürlich aufgrund mangelnder Alternativen aus derzeitiger Sicht bei mir, denn da geht es um Emotionen und Spaß am Schrauben, die Audi mit ihren protzigen Fahrzeugen und der fehlgeleiteten Elektromobilität heute leider nicht mehr bei mir wecken können.

Zusammenfassend der chronologische Ablauf:

21.10.2019 - Audi wurde vom Takata-Nachfolger über die Airbag-Problematik informiert
24.10.2019 - erste Besprechungen zwischen Audi und seinem Lieferanten
20.11.2019 - Entscheidung für einen vorsorglichen Rückruf in Australien
05.12.2019 - Verständigung der amerikanischen Behörde NHTSA
xx.01.2020 - Untersuchungen von Audi mit Lieferanten an deutschen Airbags
xx.01.2020 - Untersuchungen von Audi mit Lieferanten an australischen Airbags
07.01.2020 - Rückruf 69AE in Australien
16.01.2020 - Bericht über Airbag-Probleme in der AutoBild Klassik 02/2020, Seite 74
19.01.2020 - erste Kontaktaufnahme zu Porsche Austria meinerseits
20.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
21.01.2020 - Anfrage meinerseits an Audi Tradition bezüglich Airbag-Ersatzmodul
22.01.2020 - Versuche von Audi an deutschen Airbags zeigten Mängel auf
22.01.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
22.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
22.01.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
23.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
23.01.2020 - Anfrage an das Sozialministeriums bezüglich Rückruf
24.01.2020 - Anfrage an das Verkehrsministeriums bezüglich Rückruf
06.02.2020 - Bestellung des Airbag-Moduls bei Audi Tradition
07.02.2020 - Bestätigung der Werkstatt, dass Modul aus 2016 bestellt wurde
07.02.2020 - Rückmeldung des Verkehrsministeriums mit einer Antwort von Porsche Austria
13.02.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass sich die Sachlage nicht geändert hat
05.03.2020 - Einbau des "frischen" Airbagmodul, jedoch aus 2006 und nicht 2014 bzw. 2016
25.03.2020 - Anfrage an das deutsche KBA bezüglich Rückruf
02.04.2020 - Bericht in der AutoBild Nr. 14, dass Audi einen weltweiten Rückruf plant
14.04.2020 - erneute Anfrage an das deutsche KBA bezüglich Rückruf
28.04.2020 - Antwort des KBA, dass Audi nun eine Rückrufaktion plant
16.05.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
20.05.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass man noch nichts genaues weiß
12.07.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria wegen Rückrufaktion
27.08.2020 - offizielles Rückrufschreiben 69AE von Porsche Austria
27.03.2021 - Anfrage bei Porsche Austria wegen Kulanzregelung
27.03.2021 - Rückmeldung seitens Porsche Austria mit Verweis auf Servicebetrieb
20.04.2021 - Anfrage bei Porsche Austria wegen falscher Auskunft hinsichtlich Produktionsdatum
06.05.2021 - Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria
27.07.2021 - offizielles Rückrufschreiben 69BT von Porsche Austria
07.09.2021 - Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria, dass keine Kulanz übernommen wird, weil ich das ganze Modul und nicht den Gasgenerator alleine tauschen ließ
29.09.2021 - Schreiben meiner Rechtsvertretung an Audi zur Aufforderung der Kostenübernahme
22.12.2021 - Einreichung Klage am BG Gmunden
13.01.2022 - Erinnerungsschreiben, seitens Porsche Austria, bezüglich Rückruf 69BT
..... no comment

  

Mein abschließendes Resümee
In Österreich ist man anscheinend als Normalbürger der Automobilindustrie ausgeliefert, da sich weder das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz noch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als zuständig fühlen und sich stets auf den §40b Abs. 9 des KFG von 1967 berufen:

"9) Die Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigten Versicherer hat auf begründeten Antrag eines Fahrzeugerzeugers oder seines gemäß § 29 Abs. 2 Bevollmächtigten für die Abwicklung von Fahrzeugrückrufaktionen unter Angabe der Fahrgestellnummer den davon betroffenen Zulassungsbesitzern ein Informationsschreiben des Fahrzeugerzeugers über die Durchführung der Rückrufaktion zuzustellen. Der Antragsteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen."

Auf gut österreichisch, wenn es der Audi AG bzw. Porsche Austria oder sonstigem Hersteller beliebt, dann kann auch der Rückruf in Österreich ausbleiben, egal ob in anderen Ländern derartige Aktionen laufen. Das deutsche KBA als typengenehmigende Behörde erklärt sich (verständlicherweise) für Österreich als nicht zuständig. Ich frage mich daher, welche Behörde ist nun wirklich in Österreich verantwortlich? Das Salzamt?

 

 

Wichtiger Hinweis: Der Bericht ist keine Reparaturanleitung oder Kaufempfehlung und alle Arbeiten am Fahrzeug erfolgen auf eigene Gefahr. Die Gefahr von Schäden ist nicht ausgeschlossen.